Wenn ich selbst der Meinung bin, ich hole mir ein Gutachten ein, weil ich nach den Anhörungen zu diesem Ergebnis komme, ist das ja für mich klar.
Aber wie soll ich jetzt vorgehen. Ich habe ja den Antrag ( oder ist es kein Antrag) zum Beweis der Erforderlichkeit der Einbenennung, ein Gutachten einzuholen.
§ 29 FamFG. Die Art der Beweiserhebung liegt grundsätzlich in deinem Ermessen, einen (bindenden) Beweisantrag sieht das FamFG nicht vor. Wenn du also kein Gutachten einholen möchtest, weil du es nicht als erforderlich ansiehst, holst du keins ein. Allerdings solltest du dich dann in deiner Beschluss-Begründung zumindest kurz damit auseinandersetzen, warum du keins einholst.
super, Danke vielmals