Einbenennung-Ersetzung der Zustimmung

  • Wenn ich selbst der Meinung bin, ich hole mir ein Gutachten ein, weil ich nach den Anhörungen zu diesem Ergebnis komme, ist das ja für mich klar.

    Aber wie soll ich jetzt vorgehen. Ich habe ja den Antrag ( oder ist es kein Antrag) zum Beweis der Erforderlichkeit der Einbenennung, ein Gutachten einzuholen.

    § 29 FamFG. Die Art der Beweiserhebung liegt grundsätzlich in deinem Ermessen, einen (bindenden) Beweisantrag sieht das FamFG nicht vor. Wenn du also kein Gutachten einholen möchtest, weil du es nicht als erforderlich ansiehst, holst du keins ein. Allerdings solltest du dich dann in deiner Beschluss-Begründung zumindest kurz damit auseinandersetzen, warum du keins einholst.

    :thumbup: super, Danke vielmals

  • Die Formulierungen sind zwar unangebracht, das ist dein Vorschlag der Selbstablehnung aber auch.

    Hinter den ersten beiden (unangemessenen) Formulierungen steckt offensichtlich die Inhaltliche Wertung, dass der Sachvortrag aus leeren Floskeln besteht, die die Kollegin schon mehrfach so oder ähnlich lesen durfte. Den Sachvortrag zu werten, gehört nun einmal zu den zentralen Aufgaben des Gerichts.

    Hinsichtlich des KV bezieht sich Mariel-Louise konkret auf ein vorliegendes Schreiben. Wir haben sicher alle schon niveaulosen Mist von Beteiligten gelesen. Natürlich wäre es besser, von unsachlichem Vortrag zu sprechen als vom Niveau des KV, aber auch hier gilt, dass Nichts gegen die grundsätzliche Wertung spricht.

  • Hallo BrEamter: ich war längere Zeit außer Gefecht gesetzt und komme jetzt erst wieder dazu, dass Verfahren weiter zu bearbeiten.

    Ich danke Dir S.H., dass Du mir "beigestanden " hast. Natürlich wollte ich keinen beleidigen oder abwerten. Aber diese zerstrittenen Eltern, die auf Lasten des Kindes ihren gegenseitigen Hass ausleben, sind für mich schon sehr gewöhnungsbedürftig und diese Vorträge unsachlich zu nennen, ist dann sehr sehr nett ausgedrückt. Die Beschimpfungen sind wirklich unterste .......

    Das Wort Klischeeantrag habe ich benutzt, nachdem ich hier im Forum seitenweise über die Standardbegründungen gelesen habe und nicht alles wiederholen wollte.

    Ich habe jetzt Termin zur Anhörung des Kindes bestimmt.

    Das Kind ist 8 Jahre alt, wird im Sommer 9.

    Fakt ist laut Stellungnahme des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes, dass das Kind von der KM manipuliert wird.

    Das Kind soll sehr verschlossen sein ( logisch bei dem familiären Stress und dem Alter). Schon alleine, wenn ich diese Stellungnahmen zugrunde lege und dann, dass die Ersetzung der Zustimmung eine Ausnahme sein soll, siehe die obigen Beiträge, dann frage ich mich, was ich diesem 8jährigen Kind fragen soll. Wobei ich auch weiß, dass das Kind vorher von der Kindesmutter gesagt bekommt, welche Antworten es zu geben hat.

    Ich kann doch dem Kind nicht sagen, dass sein Nachname ein ganz normaler Nachname ist, sogar Schauspieler heißen so :) und ich kenne Kinder die heißen Fick oder Hühnerbein mit Nachnamen. Oder, dass der "Papa bestimmt traurig ist, wenn er jetzt nicht mehr so heißen will, wie der Papa". Dass ich dieses Kind auch noch so unter Druck setzen muss, macht mich traurig oder wütend, keine Ahnung, jedenfalls habe ich jetzt schon ein ......gefühl.

    Gibt es einen Fragenkatalog für Kind, Mutter und Vater , an dem ich mich orientieren kann?

  • ich würde mich dringend davor hüten, bei der Anhörung des Kindes eine Tendenz zu vermitteln.

    weder in die eine, noch in die andere Richtung=> weder dem Kind sagen, das mit dem Nachnamen, das ist doch ganz normal etc., ich wurde auch gehänselt und da musst ich mich nur wehren,

    noch: ach wie grässlich, bist du dir wirklich dass du weiter so heißen willst, wie dein niveauloser vater?

    =>Ich würde versuchen, das so neutral wie nur irgend möglich aufzuziehen

    also kurzgefasst eher: Hallo Hans, ich bin die Frau Louise und ich bin hier als Familiengericht, es steht im Raum, dass dein Nachname geändert werden soll.

    Da muss ich mich intensiv mit beschäftigen, das geht nicht einfach so.

    Vor allem ist auch wichtig, was du dazu meinst und denkst.

    Also erzähl mir was du dazu meinst.

    Dann würd ich das Kind erstmal erzählen lassen und versuchen das möglichst ausführlich zu verschriftlichen

    Das Gedächtnis ist so ne Sache

    klar musst du vielleicht auch hi und da ein bisschen lenkend nachfragen wenn du bestimmte Aspekte näher ausgeleuchtet haben möchtest

    Im Vorfeld würde ich mich intensiv mit dem bisherigen Vorträgen befassen und mir überlegen, ob ich bei bestimmten Punkten die Gedanken des Kindes selber hören möchte

    Die würde ich im Anschluss abfragen

    einen ganz bestimmten Fragenkatalog wirst du fürchte ich kaum bekommen, ich meine du musst das am Einzelfall erarbeiten

    nach §159 IV 3 FamFG solltest du auch den Verfahrensbeistand mit dabei haben

    Mit dem Beistand könntest du auch im Vorfeld vll mal sprechen, ob er bestimmte Themen für besonders relevant/sensibel oder schwierig hält...

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ja der Verfahrensbeistand ist auch geladen und ich hoffe er kommt etwas eher, um da auch nochmal Rücksprache zu halten.

    Vielen Dank für Deine wertvollen Hinweise.

    Ich denke mal ich werde das hinbekommen, habe es ja schon gemacht, ABER ohne jetzt wieder beleidigend zu sein, die Kindeseltern und auch das Kind

    ( etwas älter) waren ein ganz anderer Schnack, gebildet und sehr sachlich. Da habe ich übrigens ersetzt und wurde vom OLG bestätigtl.

  • Man kann auch das Gespräch beginnen mit der Frage, ob das Kind weiß, warum es heute hier ist, "wegen dem Namen." wer hat dir das erzählt, die Mama und was hat die noch gesagt.. und man ahnt es, dass ich sagen soll, dass ich auch so ... heißen möchte. Kinder sind noch ganz schön ehrlich.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich würde auch den Vorschlag des Doppelnames ggü dem/r Antragsteller/in und dem Kind machen. Die Kinder stehen oft zwischen den Stühlen und drauen sich nicht, auf eine Seite zu schlagen. Der Doppelname würde diesen Loyalitätskonflikt vermeiden. Die drei Möglichkeiten (Name behalten, neuen Namen annehmen oder Doppelname) würde ich dem Kind vorschlagen ohne eine Begründung einzufordern. Ferner wäre für mich aus Kinderschutzgründen auch relevant, wie oft der antragstellende Elternteil schon den Namen gewechselt hat und wie lange die neue Ehe besteht. Der antragstellende Elternteil kann den Namen nach Scheitern der Ehe ablegen und wieder seinen Geburtsnamen annehmen, das Kind behält ggf. dann einen Nachnamen von einer Person, die nicht sein Vater oder seine Mutter ist.

  • Ich habe bei Anhörungen von jüngeren Kindern oft mit einem lockeren Spiel zum Kennenlernen angefangen. Zum Beispiel: Wir erzählen und mal 5 Sachen über uns. Ich habe dann angefangen und so etwas erzählt wie "Meine Lieblingsfarbe ist ..", "Ich habe 2 Katzen und die heißen ...", Ich der Schule fand ich das gut / doof ..." Wenn das Kind dann von sich erzählt, hatte ich die Möglichkeit bei den konkreten Fragen zur Anhörung auf die Persönlichkeit bzw. Lebensumstände des Kindes einzugehen. Einiges sollte vermutlich aber auch schon aus einem Bericht des VP bekannt sein (ich lasse den VP immer vorher einen Bericht einreichen, auch wenn er/sie später bei der Anhörung dabei ist). Interessant ist am Ende auch manchmal die Abschlussfrage "Wenn du bei einer Fee 3 Wünsche frei hättest, was würdest du dir Wünschen?" Da kommen manchmal nochmal ganz interessante Dinge zum Vorschein.

    Bei Anhörung von älteren Kindern versuche ich zu Beginn des Gespräches sie mit Alltagsfragen "zum reden / auftauen" zu bekommen. "Wie waren die letzten Ferien - was hast du da gemacht?" "Was sind deine Hobbys?" "In welche Klasse gehst du?" "Weißt du schon, was du mal nach der Schule machen möchtest?"

    Meine Erfahrung war so meistens positiver, als wenn ich sofort mit der Tür ins Haus gefallen bin. Die Kinder sind doch oft sehr aufgeregt. Die Situation ist ja schon eine besondere. Letztendlich muss aber jeder seinen eigenen Weg finden - Die Gesprächsführung muss ja auch zu einem passen. Wenn man sich verstell und krampfhaft versucht toll nett und lustig zu sein, dann bringt es ja auch nichts. Dann tuts vielleicht auch der ganz formale Weg :)

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