Mich würden eure Meinungen interessieren:
Räumungsschutzantrag liegt vor, begründet u. a. auch mit den Auswirkungen einer Räumung auf im Haushalt lebende Minderjährige
Würdet ihr am Verfahren deshalb auch das Jugendamt beteiligen bzw. dieses informieren? (Der zuständige GVZ sieht laut Rücksprache keine Veranlassung. Für die Zuweisung von Ersatzwohnraum bzw. Notunterbringung sei die Gemeinde zuständig.)
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass die Sorgeberechtigten die Interessen der Minderjährigen auch im Hinblick auf die Räumung wahren und sich - den Umständen entsprechend - um dessen Wohl kümmern. Dass eine Räumung der Familie auch Auswirkungen auf die beteiligten Kinder hat, liegt auf der Hand. Grundsätzlich sind dafür aber die Eltern/Sorgeberechtigten da.
In Ausnahmefällen könnte ich mir durchaus vorstellen, auch einmal das Jugendamt zu beteiligen. Dann müsste der Sachvortrag im Räumungsschutzverfahren aber schon in Richtung § 1666 BGB gehen.