...mir ist zumindest hier noch kein "Hofgrundbuch" untergekommen...
Es gibt auch keine! Hofvermerke sind in Sachsen-Anhalt nicht eintragungsfähig, selbst wenn die Ersuchen von niedersächsischen Landwirtschaftsgerichten kommen.
... Aber bei Verschmelzung ... muss ich schon prüfen, ob nicht spätestens dann "Verwirrung zu besorgen" ist.
Du hast gar nichts zu prüfen. Die Verschmelzung ist Verwaltungsakt, der außerhalb des Grundbuches bestandskräftig wird. Das Grundbuch ist unrichtig. Die Eintragung ist nur Grundbuchberichtigung und keine Rechtsänderung! Da nichts zu prüfen ist, ist auch der U.d.G. und nicht der Rechtspfleger zuständig.