Hallo, guten Abend, und guten Morgen für alle, die es erst am Mittwoch lesen...
Ich wollte mal eine Diskussion zu einem Problem anstoßen, welches bei uns in letzter Zeit öfters auftaucht:
Der RA wird tätig, nach seinem 1. Schreiben will der/die AST die Sache nicht weiterverfolgen. Dies ist z.B. auch gerade wieder bei einer BerH-Sache für "Trennungs- und Folgesachen", kommt aber auch in anderen Dingen wie die Herausgabe von Dingen vor.
Mich stört daran, dass sich der/die AST innerhalb von den ersten 6 Wochen z.B. umentscheidet, und die Angelegenheit trotzdem weiterhin über die Beratungshilfe beglichen haben will.
Ich bin nunmehr am Überlegen, diese Verfahren im Hinblick auf das Mutwilligkeits-Kriterium eingehend zu prüfen, und mir eine Begründung zu formulieren. Ein selbst zahlender Bürger hätte sich die Beauftragung eines RA reiflich überlegt, etc.
Was meint ihr dazu?
Kommt es bei euch auch öfters mal vor?
Wie verfahrt ihr bei diesen Akten?