A verfügt doch gar nichts im vorliegenden Fall, er überträgt nichts, er bzw. alle sagen nur: A hat sich rausgekauft. Deshalb besteht Unrichtigkeit.
Wodurch ist nachgewiesen dass es alle sind?
Ich muss mal ganz doof fragen, ob da nicht eine eidesstattliche Versicherung reicht, in der erklärt wird, dass der gesamte Bestand an Gesellschaftern da ist?
Bin aber nicht recht auf dem Laufenden bzgl. der Rechtsprechung, etc.