Hallo liebe Mitstreiter,
mich würde interessieren, wie Ihr folgende Konstellation handhabt:
Mein Vorgänger hat einen säumigen Betreuer zuletzt unter Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Pflichterfüllung anzuhalten versucht. Inzwischen wurde ein Betreuerwechsel vorgenommen. Der "alte" Beschluss hinsichtlich des Zwangsgelde steht noch im Raum. Bestehe ich (jetzt noch) auf Zahlung dieses Zwangsgeldes oder hebe ich den Beschluss auf? Ich habe in einer anderen Akte mit ähnlichem Sachverhalt gesehen, dass mein Vorgänger dann einen Vermerk gemacht hat, dass Beitreibung untunlich erscheint, nachdem inzwischen Betreuerwechsel herbei geführt wurde und die fehlenden Unterlagen durch den neuen Betreuer eingereicht werden konnten.
Wie macht Ihr das?
Firma dankt!!!
Cara
Zwangsgeldfestsetzung - auf Zahlung bestehen?
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Weswegen genau (also was sollte er einreichen) wurde denn Zwangsgeld festgesetzt
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Mit dem Zwangsgeld soll ja eine bestimmte Handlung erzwungen werden. Durch den Betreuerwechsel ist doch nun beispielsweise die Einreichung
bestimmter Unterlagen o.ä. für ihn erledigt. Da würde ich es nicht weiter betreiben, auch wenn es mir irgendwie gegen den Stich geht, wie mancher so rauskommt.
Anders aber, wenn er z.B. noch die Schlussrechnung legen muss. -
Weswegen genau (also was sollte er einreichen) wurde denn Zwangsgeld festgesetzt
Es ging um die Einreichung der Rechnungslegung nebst entsprechender Belegunterlagen. -
Zwangsgeld festsetzen und ein weiteres Zwangsgeld unter Fristsetzung androhen.
Der (ehemalige) Betreuer kann sich auch nicht durch einen Betreuerwechsel seiner Verpflichtung zur Rechnungslegung entziehen. -
Ging es um die Rechnungslegung während der Betreuungszeit des entsprechenden Betreuers oder um die Schlussrechnung nach Beendigung seines Amtes?
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Ging es um die Rechnungslegung während der Betreuungszeit des entsprechenden Betreuers oder um die Schlussrechnung nach Beendigung seines Amtes?
Es ging um eine reguläre RL während der laufenden Betreuung. Erst als diese nach mehrmaligen Aufforderungen nicht kam, wurde die Akte dem Richter vorgelegt mit der Bitte um Überprüfung der Betreuereignung. -
Ging es um die Rechnungslegung während der Betreuungszeit des entsprechenden Betreuers oder um die Schlussrechnung nach Beendigung seines Amtes?
Es ging um eine reguläre RL während der laufenden Betreuung. Erst als diese nach mehrmaligen Aufforderungen nicht kam, wurde die Akte dem Richter vorgelegt mit der Bitte um Überprüfung der Betreuereignung.
Das ändert IMHO an #3 nichts. Der Betreuer war zur Rechnungslegung verpflichtet und kam dem nicht nach, worauf es zur Zwangsgeldfestsetzung kam. Neu hinzugekommen ist nun die Schlussrechnungslegung. D. h. für diesen Zeitraum geht das Spielchen wieder von vorne los: Schlussrechnung anfordern (in diesen Fällen gleich mit Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung, spart Arbeit). -
zu Grisus Postings.
Wenn jetzt die SchlussRL kommt, die den fehlenden Zeitraum abdeckt, dann kann das ZwGeld aufgehoben werden.
Vorher nicht. -
Der Zwangsgeldbeschlus kann aufgehoben werde, Kosten und Gebühren sind aber dennoch vom ehem. Betreuer zu zahlen.
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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Rechnungslegung trotz Zwangsgeld nicht eingereicht wird. Ein Betreuerwechsel hat bereits stattgefunden. Die Abgabe an das zuständige Gericht kann derzeit nicht erfolgen, da die Rechnungslegung des ehemaligen Betreuers für 2019 bis 2022 fehlt.
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Was hast du denn schon gemacht? Die Beitreibung erfolgt nach dem JBeitrG. Du kannst dem bisherigen Betreuer zum Beispiel den Gerichtsvollzieher schicken (Sachpfändung, Vermögensauskunft), das Konto oder Vergütungsansprüche im PfüB Wege pfänden oder mit Vergütungsansprüchen gegen die Staatskasse (auch aus anderen Verfahren) aufrechnen. Irgendwann melden die der Betreuer schon wieder wenn es ans Geld geht.
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Und wenn man alles Nötige (erfolglos) veranlaßt hatte, kann man die Akte auch abgeben.
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Wie viele Zwangsgelder hast du den schon verhängt und auch bekommen?
Also, bei Nichtzahlung den Gerichtsvollzieher losschicken und das eine oder andere mal bekommen wir dann den Anruf, dass die Unterlagen jetzt kommen.
Manchmal ist es aber auch notwendig das wir zwei verhängen. Denn einige Betreuer merken erst dann: Die machen so weiter und erhöhen bis ich die Unterlagen einreiche und habe mich eben nicht "freigekauft". Leider verstehen manche das nicht gleich.
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Der GV war einmal da. Daraufhin wurde das Zwangsgeld gezahlt. Dann drohe ich jetzt nochmal ein höheres Zwangsgeld an...
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Leider musste ich das schon öfter - es kommt dann auch manchmal ein Anruf:
"Aber ich hab das doch schon bezahlt, warum drohen Sie mir denn nach den 500,00 € jetzt nochmal 2000 € an?"
und dann erkläre ich auch: Es geht immer noch um die Unterlagen und ich mache das so lange, bis ich selbige habe. Und dann kommt auch was.
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