Zwangsgeldfestsetzung - auf Zahlung bestehen?

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    mich würde interessieren, wie Ihr folgende Konstellation handhabt:

    Mein Vorgänger hat einen säumigen Betreuer zuletzt unter Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Pflichterfüllung anzuhalten versucht. Inzwischen wurde ein Betreuerwechsel vorgenommen. Der "alte" Beschluss hinsichtlich des Zwangsgelde steht noch im Raum. Bestehe ich (jetzt noch) auf Zahlung dieses Zwangsgeldes oder hebe ich den Beschluss auf? Ich habe in einer anderen Akte mit ähnlichem Sachverhalt gesehen, dass mein Vorgänger dann einen Vermerk gemacht hat, dass Beitreibung untunlich erscheint, nachdem inzwischen Betreuerwechsel herbei geführt wurde und die fehlenden Unterlagen durch den neuen Betreuer eingereicht werden konnten.

    Wie macht Ihr das?

    Firma dankt!!!

    Cara

  • Weswegen genau (also was sollte er einreichen) wurde denn Zwangsgeld festgesetzt

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Mit dem Zwangsgeld soll ja eine bestimmte Handlung erzwungen werden. Durch den Betreuerwechsel ist doch nun beispielsweise die Einreichung
    bestimmter Unterlagen o.ä. für ihn erledigt. Da würde ich es nicht weiter betreiben, auch wenn es mir irgendwie gegen den Stich geht, wie mancher so rauskommt.
    Anders aber, wenn er z.B. noch die Schlussrechnung legen muss.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ging es um die Rechnungslegung während der Betreuungszeit des entsprechenden Betreuers oder um die Schlussrechnung nach Beendigung seines Amtes?

  • Ging es um die Rechnungslegung während der Betreuungszeit des entsprechenden Betreuers oder um die Schlussrechnung nach Beendigung seines Amtes?



    Es ging um eine reguläre RL während der laufenden Betreuung. Erst als diese nach mehrmaligen Aufforderungen nicht kam, wurde die Akte dem Richter vorgelegt mit der Bitte um Überprüfung der Betreuereignung.

  • Ging es um die Rechnungslegung während der Betreuungszeit des entsprechenden Betreuers oder um die Schlussrechnung nach Beendigung seines Amtes?



    Es ging um eine reguläre RL während der laufenden Betreuung. Erst als diese nach mehrmaligen Aufforderungen nicht kam, wurde die Akte dem Richter vorgelegt mit der Bitte um Überprüfung der Betreuereignung.



    Das ändert IMHO an #3 nichts. Der Betreuer war zur Rechnungslegung verpflichtet und kam dem nicht nach, worauf es zur Zwangsgeldfestsetzung kam. Neu hinzugekommen ist nun die Schlussrechnungslegung. D. h. für diesen Zeitraum geht das Spielchen wieder von vorne los: Schlussrechnung anfordern (in diesen Fällen gleich mit Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung, spart Arbeit).

  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Rechnungslegung trotz Zwangsgeld nicht eingereicht wird. Ein Betreuerwechsel hat bereits stattgefunden. Die Abgabe an das zuständige Gericht kann derzeit nicht erfolgen, da die Rechnungslegung des ehemaligen Betreuers für 2019 bis 2022 fehlt.

  • Was hast du denn schon gemacht? Die Beitreibung erfolgt nach dem JBeitrG. Du kannst dem bisherigen Betreuer zum Beispiel den Gerichtsvollzieher schicken (Sachpfändung, Vermögensauskunft), das Konto oder Vergütungsansprüche im PfüB Wege pfänden oder mit Vergütungsansprüchen gegen die Staatskasse (auch aus anderen Verfahren) aufrechnen. Irgendwann melden die der Betreuer schon wieder wenn es ans Geld geht.

  • Und wenn man alles Nötige (erfolglos) veranlaßt hatte, kann man die Akte auch abgeben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • marion

    Wie viele Zwangsgelder hast du den schon verhängt und auch bekommen?

    Also, bei Nichtzahlung den Gerichtsvollzieher losschicken und das eine oder andere mal bekommen wir dann den Anruf, dass die Unterlagen jetzt kommen.

    Manchmal ist es aber auch notwendig das wir zwei verhängen. Denn einige Betreuer merken erst dann: Die machen so weiter und erhöhen bis ich die Unterlagen einreiche und habe mich eben nicht "freigekauft". Leider verstehen manche das nicht gleich.

  • Leider musste ich das schon öfter - es kommt dann auch manchmal ein Anruf:

    "Aber ich hab das doch schon bezahlt, warum drohen Sie mir denn nach den 500,00 € jetzt nochmal 2000 € an?"

    und dann erkläre ich auch: Es geht immer noch um die Unterlagen und ich mache das so lange, bis ich selbige habe. Und dann kommt auch was.

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