Regelsatzpauschale § 20 SGB II 409,00 €
+ 30 % aus Regelsatz Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätige 122,70 €
+ 20 % aus Regelsatz für berufsbedingte Aufwendungen (z.B.Fahrkosten) 81,80€
+ angemessene Miete 528,00€
+ angemessene Heizkosten 58,89 €
Summe alleinstehend 1200,39 €
Summen bei Nicht-Erwerbstätigen Alleinstehend 995,89 €
Die Heizkosten haben wir von der bisherigen Berechnung übernommen. Welcher Betrag/Prozentsatz hier anzusetzen ist, war uns nicht bekannt.
Die Medikamentenkosten wurden nicht nachgewiesen. Es handele sich um Medikamente für Herz, Bluthochdruck und Diabetes.