Die Behörde kann es auch zulassen, mehr als 24 Arbeitstage Arbeitszeitausgleich für Mehrarbeitszeit zu gewähren, trotzdem ist es nicht zulässig, § 9 Abs. 4 AzUVO. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Urlaub für Minusstunden
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Mojito -
15. November 2010 um 11:44
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Wer trotz Abmahnungen weiterhin ein schlechtes Zeitmanagement zeigt, muss m. E. schlechter beurteilt werden.
Nein : wenn der ode die Betreffende nach der Abmahnung so weitermacht, muss er / sie entlassen werden - das ist doch der Sinn einer Abmahnung.
Aber von wieviel Minusstunden ist hier nun die Rede, von acht bis zwölf oder von einhundert? Hier geistern so unterschiedliche Zahlen herum, dabei ist das von entscheidender Bedeutung.
Ausgangsfall #1:
Die "angehäuften" Minusstunden sollen durch den Einsatz "eines" Urlaubstages ausgeglichen werden.
Ausgangsfrage: Geht das überhaupt oder muss das "abgesessen" werden?
Später folgt dann die Erinnerung daran, das der Mitarbeiter dies bereits einmal beansprucht hat und sich dies jetzt wohlmöglich alle paar Jahre wiederholen könnte - vgl. #12. Dieser Fall bereitet der Fragestellerin (m.E. unnötig) Kopfzerbrechen..
Nein, dieser Fall scheint sich nicht alle paar Jahre zu wiederholen, sondern tritt innerhalb von 6 Wochen ein. Über alle paar Jahre würde ich hier auch kein Wort verlieren.
Naja, letztlich kann es allerdings nicht sein, dass man ständig Zeitrückstände aufbaut. Man wird doch auch für 40 Wochenstunden besoldet und nicht für 38. Eine Vertretung kommt ohnehin nicht in Betracht, da derjenige an dem Urlaubstag ja anwesend ist.
Dich stört also, dass ein Mitarbeiter soviel Minusstunden anhäuft? Dann gib ihm mehr zu tun! Früher oder später wird er erklären müssen, warum er seine Arbeit nicht schafft.
Nein, mich persönlich stört es nicht im geringsten, dass der Mitarbeiter Minusstunden anhäuft. Muss halt jeder selbst wissen. Es geht letztlich um die Einhaltung der Dienstvereinbarung. Lediglich darauf habe ich den Mitarbeiter hingewiesen. -
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Gleitzeitvereinbarung ist doch ein Ausschluss von der Gleitzeit möglich. M. E. ist dieses die Lösung des Problems.
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Nein, dieser Fall scheint sich nicht alle paar Jahre zu wiederholen, sondern tritt innerhalb von 6 Wochen ein. Über alle paar Jahre würde ich hier auch kein Wort verlieren.
Nein, mich persönlich stört es nicht im geringsten, dass der Mitarbeiter Minusstunden anhäuft. Muss halt jeder selbst wissen. Es geht letztlich um die Einhaltung der Dienstvereinbarung. Lediglich darauf habe ich den Mitarbeiter hingewiesen.
Offenbar kann der betreffende Beschäftigte - aus welchen Gründen auch immer - die regelmäßige Arbeitszeit nicht einhalten. Dann bleibt ihm nur noch, eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, deren Umfang es ihm ermöglicht, dies zu tun. Keinesfalls hat er das Recht, eine für alle Beschäftigten verbindliche Dienstvereinbarung zu ignorieren -
Man kann keinen Beamten in die Teilzeit zwingen. Dazu gibt es einen Entscheidung des BVerfG. Allerdings kann bei mangelnder Auslasdtung das Dezernat erhöht werden.
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Ist der Betreffende denn "mangelhaft ausgelastet"? Darüber habe ich dem Thread noch nichts entnommen.
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Man kann keinen Beamten in die Teilzeit zwingen.
Das weiß ich und habe deshalb auch von "vereinbaren" gesprochen. Die andere Möglichkeit für den Beamten bleibt bei fortgesetzten Dienstpflichtverletzungen nur noch das Disziplinarverfahren. Das möchte doch sicherlich niemand:) -
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Gleitzeitvereinbarung ist doch ein Ausschluss von der Gleitzeit möglich. M. E. ist dieses die Lösung des Problems.
Genauso würde ich das auch handhaben. Wurde bei uns übrigens auch schon praktiziert.
Soll er jetzt ein letztes Mal seinen Urlaub zur Ausgleichung verwenden, damit das Konto auf Null kommt, und danach gibt es für den Mitarbeiter weder Minus- noch Plusstunden. Er bekommt seine festgeschriebene Arbeitszeit und davon kann er dann nicht mehr abweichen. Gefällt ihm bestimmt besser. -
Ist der Betreffende denn "mangelhaft ausgelastet"? Darüber habe ich dem Thread noch nichts entnommen.
Siehe Beitrag Nr. 1: "... häuft Minusstunden an...." -
Ist der Betreffende denn "mangelhaft ausgelastet"? Darüber habe ich dem Thread noch nichts entnommen.
Siehe Beitrag Nr. 1: "... häuft Minusstunden an...."
heißt doch nicht, das Arbeit vollständig erledigt wird -
Ist der Betreffende denn "mangelhaft ausgelastet"? Darüber habe ich dem Thread noch nichts entnommen.
Siehe Beitrag Nr. 1: "... häuft Minusstunden an...."
heißt doch nicht, das Arbeit vollständig erledigt wird
Eben! -
Ist der Betreffende denn "mangelhaft ausgelastet"? Darüber habe ich dem Thread noch nichts entnommen.
Aus meiner Sicht liegt mangelnde Auslastung nicht vor. Gründe für die Anhäufung der Minusstunden wurden mir gegenüber nicht angegeben. -
Ist es denn erheblich, ob die Arbeit erledigt wurde oder nicht? Nein!
Auch wenn ich meine Arbeit erledigt habe, kann ich nicht nach 6 Stunden nach Hause gehen, da das ganz klar gegen die Dienstvereinbarung verstößt. -
Ist es denn erheblich, ob die Arbeit erledigt wurde oder nicht? Nein!
Auch wenn ich meine Arbeit erledigt habe, kann ich nicht nach 6 Stunden nach Hause gehen, da das ganz klar gegen die Dienstvereinbarung verstößt.
Sehe ich eben so. Wenn man der Stechuhr unterworfen ist, hat man halt Pech. -
Bin zwar keine Beamte. Aber ich finde, dass Arbeit liegen lassen und Minusstunden anhäufen moralisch schlimmer ist, als wegen fehlender Auslastung mal ein bisschen eher zu gehen.
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Ist der Betreffende denn "mangelhaft ausgelastet"? Darüber habe ich dem Thread noch nichts entnommen.
Erst wenn er seinen Urlaub nehmen würde und trotzdem nicht auf die Soll-Stunden käme, würde das zu denken geben. -
Erst wenn er seinen Urlaub nehmen würde ...
... was er ja laut den bisher geäußerten Meinungen nicht darf! -
@ Mojito:
Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich gehe davon aus, dass Du als Vorgesetze über den Urlaubsantrag entscheiden musst bzw. müsstest. Ich würde einfach mal bei der zuständigen Oberbehörde anfragen, ob ein Urlaubstag als Ausgleich eines negativen Stundenkontos eingesetzt werden kann und wenn ja, ob an diesem "Urlaubstag" gearbeitet werden muss oder ob einfach die regelmäßige tägliche Arbeitszeit als Plus auf dem Stundenkonto zu verbuchen ist (was u. U. problematisch wäre, wenn an unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Arbeitszeiten anzusetzen sind). -
Ist es denn erheblich, ob die Arbeit erledigt wurde oder nicht? Nein!
Auch wenn ich meine Arbeit erledigt habe, kann ich nicht nach 6 Stunden nach Hause gehen, da das ganz klar gegen die Dienstvereinbarung verstößt.
Der Grund ist für einen Verstoß gegen die Dienstvereinbarung unerheblich.
Nicht jedoch das weitere Vorgehen.
Schafft er seine Arbeit dauerhaft mit weniger Stunden - dann ist sein Dezernat zu erhöhen.
Schafft er seine ARbeit nicht (dh. hat Rückstände) und fällt immer wieder in Minusstunden, ist dem nachzugehen und er evtl. von der Gleitzeit auszuschließen etc. Um ein letztes Mal den Urlaub zu genehmigen, müsste er mir aber eine Begründung liefern. Ist er evtl. krank und hat viele Arzttermine? Oder private Probleme (kranke Mutter zu betreuen oder was auch immer)?
Oder eher keine Lust/was besseres zu tun?
Daran würde ich auch die nächsten Schritte orientieren. -
@ Mojito:
Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich gehe davon aus, dass Du als Vorgesetze über den Urlaubsantrag entscheiden musst bzw. müsstest. Ich würde einfach mal bei der zuständigen Oberbehörde anfragen, ob ein Urlaubstag als Ausgleich eines negativen Stundenkontos eingesetzt werden kann und wenn ja, ob an diesem "Urlaubstag" gearbeitet werden muss oder ob einfach die regelmäßige tägliche Arbeitszeit als Plus auf dem Stundenkonto zu verbuchen ist (was u. U. problematisch wäre, wenn an unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Arbeitszeiten anzusetzen sind).
Als der Urlaub einmal genehmigt wurde, musste natürlich gearbeitet werden. Es sind dann die Stunden gutgeschrieben worden, die derjenige an diesem Tag geleistet hat. -
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