• Im Rahmen einer Überprüfung der Dienstfähigkeit hat der untersuchende Amtsarzt dem Beamten dringend eine stationäre Rehamaßnahme angeraten und hat dies in seinem Gutachten auch dokumentiert. Er sagt unter anderem, dass die Maßnahme zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit unbedingt erforderlich ist. Der Beamte will aber nicht ("Kann ich mir finanziell nicht leisten!").
    Welche Möglichkeiten hat die Dienststelle, den Bediensteten zu einem Sanatoriumsaufenthalt zu zwingen?

  • Ohne die Maßnahme kommentieren zu wollen/können: Macht der Beamte das nicht, kommt er einer dienstlichen Weisung nicht nach, so dass da ein Diszi einzuleiten wäre. Ob die Maßnahme dann aber Bestand hat ?

  • Im Rahmen einer Überprüfung der Dienstfähigkeit hat der untersuchende Amtsarzt dem Beamten dringend eine stationäre Rehamaßnahme angeraten und hat dies in seinem Gutachten auch dokumentiert. Er sagt unter anderem, dass die Maßnahme zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit unbedingt erforderlich ist. Der Beamte will aber nicht ("Kann ich mir finanziell nicht leisten!").
    Welche Möglichkeiten hat die Dienststelle, den Bediensteten zu einem Sanatoriumsaufenthalt zu zwingen?



    Oh, so einen Vorgang gabs hier mal. Suche ich mal raus.

    Ich würde bei so einem Einwand erstmal gucken, wie der Beamte versichert ist, sprich ob er eine private Versicherung hat (ist das jetzt nicht Pflicht? :gruebel:)
    Ein Sanatoriumsaufenthalt wird i. d. R. übernommen - und dem Tagegeld kann man entgegensetzen, dass er ja in der Zeit Geld für Strom, Wasser, Heizung, Ernährung einspart.
    Da der Beamte verpflichtet ist, alles für seine Gesunderhaltung zu tun, muss es auch möglich sein, dass er die (angemessenen) Mehrkosten hierfür trägt.
    Gibt ja auch neben Sanatorium und Reha kostenintensive Krankheiten (Diätnahrung, Krankengymnastik, die nicht voll übernommen wird, überhaupt Sportverein etc.)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • ... dass er ja in der Zeit Geld für Strom, Wasser, Heizung, Ernährung einspart ...
    ... private Versicherung hat (ist das jetzt nicht Plicht)...



    Diese fiktive Haushaltskostenersparnis halte ich für Augenwischerei ... wenn es z.B. ein Familienvater ist, fällt eine Person weniger hier (abgsehen von Essen) so ins Gewicht ?
    Und was das Essen angeht, da wird der Tagessatz zur Eigenbeteiligung im Allgmeinen wohl höher sein als das was zuhause benötig wird.
    Ungeachtet der Mehrkosten die entstehen (Telefonkosten, Besuchsfahrten der Familie, etc.)
    Hat der Bedienstete jetzt noch eine PKV, welche Reha-Maßnahmen nicht deckt, wird es übel.
    Pflicht zur Gesunderhaltung hin oder her .... wenn der Dienstherr hierzu eine dienstliche Notwendigkeit sieht, Kosten aber nicht ganz übernehmen will muss er sich das "ich habe kein Geld hierfür über" wohl auch entgegenhalten lassen. Dies wohl auch vor dem Hintergrund der realen Gehaltsverminderung (trotz Lohnerhöhungen) im Vergleich zur allgmeinen Preissteigerung.
    Wohl dem, der für solche Fälle eine RS-Versicherung hat.

    Pflicht ist nur Pflegeversicherung ... die deckt keine Reha.
    Ob man die nach Beihilfe verbleibenden 50 od. 30 % privat versichert und in welchem Leistungsumfang kann jeder selbst entscheiden ... wäre aber anzuraten.

  • Die Frage ist, ob die PKV überhaupt die Reha bezahlt. Mit der Reha soll die Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden. Das ist etwas anderes als eine medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahme. Bei gesetzlich Versicherten werden solche Maßnahmen auch nicht von der GKV, sondern von der Rentenversicherung bezahlt.

  • Die Frage ist, ob die PKV überhaupt die Reha bezahlt. Mit der Reha soll die Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden. Das ist etwas anderes als eine medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahme. Bei gesetzlich Versicherten werden solche Maßnahmen auch nicht von der GKV, sondern von der Rentenversicherung bezahlt.


    Der Rententräger macht das nicht ohne Grund. Er hat schließlich ein starkes Interesse daran, dass der gesetzlich Versicherte möglichst lange arbeitsfähig bleibt. Damit hält er sich potentielle Rentenempfänger möglichst lange vom Hals.
    Gut, der dienstunfähige Beamte erhält auch im Ruhestand sein Geld vom Land. Aber mit einer Reha könnte der Dienstherr länger Nutzen aus ihm ziehen.
    Müsste dann nicht folgerichtig der Dienstherr die Maßnahme im vollen Umfang tragen?

  • Ohne die Maßnahme kommentieren zu wollen/können: Macht der Beamte das nicht, kommt er einer dienstlichen Weisung nicht nach, so dass da ein Diszi einzuleiten wäre. Ob die Maßnahme dann aber Bestand hat ?



    Ich glaube nicht, dass der Dienstherr berechtigt ist, einem aktiven Beamten Weisungen zur Aufrechterhaltung seiner Dienstfähigkeit zu erteilen, so dass die Nichtbefolgung einer solchen - rechtswidrigen - Weisung keine Dienstpflichtverletung darstellt und nicht disziplinarisch verfolgt werden darf :oops:
    Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dürfen nach § 29 Abs. 4 BeamtStG nur den wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten angewiesen werden, soweit die Maßnahmen geeignet und dem Beamten zumutbar sind. Was bedeutet "zumutbar" :gruebel: ?? Merkwürdigerweise sagt das Gesetz nichts darüber aus, wer diejenigen Kosten trägt, die weder durch Beihilfe noch durch Krankenversicherung gedeckt sind. Oder gilt hier der Grundsatz : wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen :gruebel:;):)

  • Sollte man das Ganze nicht mit ein bisschen Fingerspitzengefühl angehen. Das Thema ist doch nicht ohne Brisanz. Wir reden hier doch nicht davon, dass der Beamte zukünftig rote und weiße Büroklammern trennen soll. Es geht um zwangsweise durchgeführte medizinische Maßnahmen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In anderen Bundesländern gibt es wohl in den Beihilfeanträgen eine Rubrik für nicht von der PKV übernommene Kosten. Die Beihilfe kann in diesen Fällen 100% der Kosten übernehmen. Das Ablehnungsschreiben der PKV ist einzureichen.

  • Sollte man das Ganze nicht mit ein bisschen Fingerspitzengefühl angehen. Das Thema ist doch nicht ohne Brisanz. Wir reden hier doch nicht davon, dass der Beamte zukünftig rote und weiße Büroklammern trennen soll. Es geht um zwangsweise durchgeführte medizinische Maßnahmen.



    Eine Freundin von mir hat auch eine Zwangs-Reha verpasst bekommen. Die Schreiben der Vorgesetzten hatten das Fingerspitzengefühl einer Dampfwalze. "Die Kosten wären halt ihr Problem...."

  • Na mal von den Kosten abgesehen, aber ich finde, medizinische Maßnahmen egal welcher Art greifen schon schwer in die Selbstbestimmung ein. Zumal es hier wohl um stationäre Maßnahmen geht. Also ich würde mich bei meinem Arbeitgeber schon schwer bedanken, wenn er einfach so mal meint, ich solle mich mal zu einem stationären Aufenhalt begeben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Ich glaube nicht, dass der Dienstherr berechtigt ist, einem aktiven Beamten Weisungen zur Aufrechterhaltung seiner Dienstfähigkeit zu erteilen, so dass die Nichtbefolgung einer solchen - rechtswidrigen - Weisung keine Dienstpflichtverletung darstellt und nicht disziplinarisch verfolgt werden darf


    Doch, das darf der Dienstherr. Ist allerdings im Landesrecht geregelt.

    Also ich würde mich bei meinem Arbeitgeber schon schwer bedanken, wenn er einfach so mal meint, ich solle mich mal zu einem stationären Aufenhalt begeben.


    Mag von außen heikel klingen und hat bestimmt keiner gern, aber jetzt ohne moralsiche Wertung, sondern ganz sachlich: man kann ein Angestelltenverhältnis nicht mit einem Beamtenverhältnis vergleichen. Der Staat kann dem Beamten nicht kündigen, sondern müsste ihn frühpensionieren und hat dann immer noch für ihn zu zahlen. Daraus ergibt sich, dass das Land ein erhöhtes Interesse an der Gesunderhaltung hat als ein Arbeitgeber (ob das Land den Beamten hierbei auch genügend unterstützt, steht freilich auf einem anderen Blatt :cool:)
    Das Beamtenverhältnis ist aber kein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern eine Beschäftigungsform ganz eigener Art.
    Im übrigen sollte (!) der Personaler das nicht leichtfertig anordnen, sondern das ist immer einer der letzten Schritte (genau genommen: der vorletzte, nämlich der vor der vorzeitigen Zurruhesetzung).
    Die Weisung erfolgt auch auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens und kann im übrigen auch mit RM angegangen werden, der Vorgesetzte spricht also nicht das letzte Wort.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Erstaunliches habe ich in einer Entscheidung des VG München vom 10.09.2008 (Az. M 13 DK 08.2730) gefunden (Auszüge):

    Die Beklagte war zu den streitgegenständlichen Zeitpunkten Lebenszeitbeamtin. Ihr Dienstherr schuldet ihr aufgrund dieses Status eine lebenslange Alimentation. Diesem Anspruch stehen allerdings die Pflichten der Beklagten gegenüber. Hierzu gehört wesentlich die Treue- und Gehorsamspflicht. Ein Beamter muss seinem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen, er hat diese zu erhalten und er hat sie im Fall der Dienstunfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Dabei hat er den Vorschlägen seiner Ärzte, besonders aber dem Vorschlag des Amtsarztes zu folgen.


    Wenn die Beklagte eine zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit geeignete und empfohlene Behandlung nachhaltig verweigert, dann muss sie die disziplinarrechtlichen Folgen tragen.


    Das Dienstvergehen der Beklagten wiegt sehr schwer. Die Beklagte hat ihre Kernpflichten verletzt. Sie hat ihre beträchtlichen Kenntnisse und ihre berufliche Erfahrung dazu genutzt, ihre Dienstherrin zu schädigen. Dies läuft dem Beamtenverhältnis, das ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ist, diametral zuwider.
    Das sind erstmal überzeugende Argumente, aber für ein gepflegtes Miteinander sorgen die bestimmt nicht, oder?

    PS: Die Beamtin wurde letztlich in den Ruhestand versetzt, das Ruhegehalt wurde ihr aberkannt. :eek:

  • Sie hat ihre beträchtlichen Kenntnisse und ihre berufliche Erfahrung dazu genutzt, ihre Dienstherrin zu schädigen.



    Inwiefern? Was hat die betreffende Beamtin konkret gemacht?


    Ich habe das Urteil lediglich zitiert. Die Entscheidung lässt jedoch mutmaßen, dass es sich um eine juristisch sehr versierte und überaus erfahrene (quasi mit allen Wassern gewaschene) Beamtin handelte, die aus Ärger über innerbehördliche Probleme ihren Dienstherrn in die Knie zwingen wollte.

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