Kind erbt laut testament vom Opa
ich habe Anfrage gemacht wegen Vermögenserwerb
kam dann- Sparbücher etc.
habe die Umschreibung kontrolliert und darufhingewiesen, dass das geld mündelsicher angelegt werden sollte
brauche ich auch bei den Eltern einen Sperrvermerk und welchen Text muss der haben?
?? (Sperrvermerk)
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Das mj. Kind wird durch die Eltern vertreten. Da gibt es keine Notwendigkeit für eine mündelsichere Anlage, erst recht nicht für einen Sperrvermerk.
(Da ich selber Mutter bin, finde ich den Gedanken abwegig, mir würde ein Gericht in meine Elternrechte hineinreden.)
Wieso bist Du als Gericht mit der Sache befasst? Im Rahmen des § 1666 BGB? -
Wohl im Rahmen des § 1640 BGB.
Dass die Eltern nicht zur mündelsicheren Anlage samt Sperrvermerk verpflichtet sind, ergibt sich aus § 1642 BGB. -
Bereits für die Kontrolle der Umschreibung fehlt es m.E. im Rahmen des § 1640 BGB an einer Rechtsgrundlage.
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Wie die Vorposter! Es ist lediglich ein Vermögensverzeichnis einzureichen aber selbst das auch nur, wenn der Wert des durch Tod erworbenen Vermögens 15.000 € übersteigt.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nur angezeigt, wenn sich Hinweis darauf ergeben, dass die Eltern das Vermögen nicht ordnungsgemäß verwalten. Hier wären dann aber zunächst Eltern und Kind anzuhören. -
Das ist so eine allgemeine Schwäche bei vielen Rechtspflegern, dass sie unbedingt mehr machen wollen als notwendig und zulässig. Diese Schwäche findet man in der Kategorie Richter bedeutend weniger.
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Das mit der "allgemeinen Schwäche" ist so eine Sache. Die einen tun mehr als sie dürften und die anderen tun weniger, als sie müssten.
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