Zumindest geht er dann davon aus, dass was falsch ist und kann es benennen ( Rechtsvorschriften braucht er m.E. nicht zu nennen).
Das ist aber ein Unterschied zu: "ich habe gehört, dass 40-50% der Bescheide falsch sein sollen, ich möchte mal meinen überprüft haben."
-> und diese Fälle sind - zumindest bei mir - der Hauptanwendungsfall.
-> überdies: sieht man mal von einer gewissen Kanzlei ab ( die verschwunden zu sein scheint ), sind die BerH-Fälle im Sozialrecht m.E. gar nicht wirklich so bedeutend.