Das kennt Ihr bestimmt auch:
Tabellen-Gläubiger hat Sicherungsrecht an einem Grundstück. Die Verwertung zieht sich allerdings hin, so dass nicht genau gesagt werden kann, in welcher Höhe der Gläubiger denn nun aus seinem Sicherungsrecht befriedigt wird. Gläubiger sagt also, dass ihm eine Ausfallbezifferung nicht möglich sei. Aber ich kann doch nun nicht ewig warten, bis die Bude mal verkauft ist, bevor das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Also kann der Gläubiger seinen AUsfall schätzen, ok. Aber was ist, wenn sich nun - uU nach vielen Jahren - herausstellt, dass die Verwertung doch viel besser geklappt hat, als geschätzt. Muss der Gl. dann uU Teile seiner Quote wieder rausrücken?
Grüße