Wenn der Rechtspfleger einen fehlerhaften Beschluss erlässt, z.B. die Gerichtskosten nicht vollständig oder nur teilweise festsetzt, oder überliest, dass die Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist oder eine falsche Erstattung mit aufnimmt, in dem er die Textbausteine verwechselt .... ist vielleicht schon dem einen oder anderen Kollegen passiert. Der Erinnerung wird abgeholfen und es ergeht nun ein neuer Beschluss ( davon abgesehen, dass die Kostenentscheidung zu berücksichtigen wäre).
Wenn nun ein Antrag nach § 321 ZPO eingeht wird es doch peinlich. Dann muss die andere Partei die Kosten des Erinnerungsverfahren erstatten, obwohl der Fehler beim Gericht liegt.
Welche Erfahrungen habt Ihr damit? Gab es schon Beschwerden von Parteien mit der Begründung, dass sie diesen Fehler nicht zu verantworten haben oder gibt es sogar schon Entscheidungen?