• Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., ...

    Diese nennen sich dann "Vollausgebildete Bereichtsrechtspfleger" und können wie die Dipl.-Rpfl. in allen Rechtsgebieten eingesetzt werden. :)

    Ich denke, Pfänder meint die Kollegen, die die herkömmliche Ausbildung genossen haben (und nicht die Einzellehrgänge), aber dennoch keine Diplomarbeit geschrieben haben.

    Sie sind indes wirklich selten. Ein Kollege ist mir bekannt, der vollausgebildet ist und kein Diplom gemacht hat. Er nennt sich Rechtspfleger (FH). :strecker

    :eek: Ach daher kommt der Quatsch! Ich habe immer gedacht, da hat jemand das "Dipl." vergessen oder sich einen schlechten Scherz erlaubt...

  • Die Steigerung sind dann nur noch die Volljuristen mit Rechtspflegerausbildung:

    Assessor Diplom-Jurist Mustermann
    Diplom-Rechtspfleger (FH)

    Da denkt der geneigte Leser dann womöglich, er versehentlich an ein Amtsgericht in Österreich geschrieben. :cool: :wechlach:

  • :D Und das Ganze nach Einführung des Bachelors und Masters ...


    Ass. jur. dipl. jur. bac. jur. Mag.jur. LL.M. Dipl. Rechtspfleger (FH) Mustermann

    3 Mal editiert, zuletzt von Storberg (5. August 2011 um 02:33)

  • Bei Dipl.-Jurist denke ich an einen Juristen, der seine Ausbildung an einer DDR-Hochschule absolviert und dort auch den Abschluss gemacht hat (alle Dipl.-Jur., die mir bekannt sind, haben einen DDR-Abschluss).
    Soweit ich weiß, führt das zweite jur. Staatsexamen nicht zu einem Diplom und Diplomarbeiten mit entsprechender Titelvergabe sind mir nach 1990 noch nicht untergekommen. Zu DDR-Zeiten war es jedoch offensichtlich üblich, dass das Jurastudium -wie andere Studienrichtungen auch- mit Dipolmarbeit, Verteidigung dieser und entsprechender Graduierung abgeschlossen wurde.

    Als Dipl.-Rpfl. (FH) darfst Du dich m. E. keinesfalls als Dipl.-Jur. bezeichnen.

  • Bei Dipl.-Jurist denke ich an einen Juristen, der seine Ausbildung an einer DDR-Hochschule absolviert und dort auch den Abschluss gemacht hat (alle Dipl.-Jur., die mir bekannt sind, haben einen DDR-Abschluss).
    Soweit ich weiß, führt das zweite jur. Staatsexamen nicht zu einem Diplom und Diplomarbeiten mit entsprechender Titelvergabe sind mir nach 1990 noch nicht untergekommen. Zu DDR-Zeiten war es jedoch offensichtlich üblich, dass das Jurastudium -wie andere Studienrichtungen auch- mit Dipolmarbeit, Verteidigung dieser und entsprechender Graduierung abgeschlossen wurde.

    Als Dipl.-Rpfl. (FH) darfst Du dich m. E. keinesfalls als Dipl.-Jur. bezeichnen.

    Wurde zwar auf der ersten Seite schon mal verlinkt, aber hier nochmal:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Jurist#Bundesrepublik

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • 1. Der Dipl. Jur. ist z.B. in Hamburg nach 2002 eingeführt worden und man konnte ihn sich ohne Diplomarbeit verleihen lassen. Also nicht nur DDR.

    2. eigentlich bin ich ja erst Anwärter auf den Anwärter beginnt im Oktober....:oops: Ach ja und Frühaufsteher....

  • Ich war nur Rechtspflegerin und wurde 1985 ohne Diplomarbeit und ohne Verwaltungsgebühr auf einfachen Antrag nachträglich Diplom-Rechtspflegerin gemäß § 35 Abs. 2 FHGöD vom 29.05.1984 (GV.NW. S.303).

    Ich hätte auch eine neue Urkunde haben können, die "den Diplomgrad in männlicher Form" enthält - wir konnten es uns mit dem in eben noch aussuchen.

    Ich habe das Dipl. noch nie verwendet.

  • gibt es aktuell noch das Studium zum Bereichsrpfl?


    Nein, schon länger nicht mehr.

    Zitat

    Dachte das war nur nach der Wende für ne Bestimmte Zeit..
    die neuen Bundesländer bilden doch jetzt auch nur noch "Voll"Rpfl aus.. oder steh ich hier auch wieder auf dem Schlauch..???? :gruebel:


    Ja schon, aber die "Anderen" leben und arbeiten doch noch.... ;)


    das will ich doch hoffen dass die "Anderen" noch leben und arbeiten.. ;)

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • das will ich doch hoffen dass die "Anderen" noch leben und arbeiten.. ;)


    Eben:
    Wenn ich nicht will, dass ich was tu,
    dann schieb ich es den "anderen" zu... :teufel:

  • Die Steigerung sind dann nur noch die Volljuristen mit Rechtspflegerausbildung:

    Assessor Diplom-Jurist Mustermann
    Diplom-Rechtspfleger (FH)

    Da denkt der geneigte Leser dann womöglich, er versehentlich an ein Amtsgericht in Österreich geschrieben. :cool: :wechlach:

    Die Steigerung davon sind dann, Frau Dr. (sogar Dr. jur.), Rechtspfleger (FH) oder Dipl.Rpfl. (FH) - und das gibts hier im Osten wirklich .
    Mir fallen auf Anhieb 3 Dr. als Rechtspflegerinnen ein, eine davon wirklich Dr. jur. Daneben kenn ich viele "echte" Diplomjuristen (ohne FH), weil nämlich zu DDR-Zeiten immer an der Universität erworben. Ich wüsste aber nicht, dass einer von denen irgendwie seinen Titel verwendet.

  • [quote='Pfänder','RE: diplom jurist']
    Nicht nur. Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., sondern kann - freiwillig - eine Diplomarbeit schreiben. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm - kräht kein Hahn danach...

    Mann kann sich das auch schön reden :D

  • BTW:

    Weiß hier jemand, ob man die Endung (FH) immer mit anführen muss, wenn man Dipl.-Rpfl (FH) ist und sich auch so nennt oder darf man sie weglassen?

  • BTW:

    Weiß hier jemand, ob man die Endung (FH) immer mit anführen muss, wenn man Dipl.-Rpfl (FH) ist und sich auch so nennt oder darf man sie weglassen?

    Ich glaube nicht, daß man das "(FH)" einfach weglassen darf, auch wenn es gänzlich Quatsch ist, denn Rechtspfleger werden immer an einer FH ausgebildet. Das macht höchstens dann einen Sinn, wenn es die Ausbildung an Universität und FH gibt, wie zB beim Dipl.-Ing.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • BTW:

    Weiß hier jemand, ob man die Endung (FH) immer mit anführen muss, wenn man Dipl.-Rpfl (FH) ist und sich auch so nennt oder darf man sie weglassen?

    Nee, das FH musst du dann schon mit zusetzen. Er soll anzeigen, dass du "nur" ein FH Diplom hast und nicht zum erlauchten Kreis der Uni Dipl. gehörst. Du bist dann quasi die UG (haftungsbeschränkt) der Diplome: nach außen dat selbe, aber innen vieeeeeel weniger;)

    Das unsere Klausuren im Studium härter sind als mancher Studiengang sei eine andere Frage :teufel:

    Wobei mich der Zusatz Dipl (FH) nicht wirklich interessiert. Was hab ich davon? Nischt.

  • BTW:

    Weiß hier jemand, ob man die Endung (FH) immer mit anführen muss, wenn man Dipl.-Rpfl (FH) ist und sich auch so nennt oder darf man sie weglassen?

    Nee, das FH musst du dann schon mit zusetzen. Er soll anzeigen, dass du "nur" ein FH Diplom hast und nicht zum erlauchten Kreis der Uni Dipl. gehörst. Du bist dann quasi die UG (haftungsbeschränkt) der Diplome: nach außen dat selbe, aber innen vieeeeeel weniger;)

    Das unsere Klausuren im Studium härter sind als mancher Studiengang sei eine andere Frage :teufel:

    Wobei mich der Zusatz Dipl (FH) nicht wirklich interessiert. Was hab ich davon? Nischt.

    Man gut, dass unsere Koryphäen alle keinen FH-Abschluss haben.
    oder sollte vielleicht doch der eine oder andere darunter sein, der sich seines (ggf. erkauften) Titelzusatzes schämt?

    Jungs, Ihr könnt Euch ruhig outen, dem Chefredakteur der "Seicht" seid Ihr garantiert egal.

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