Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., ...
Diese nennen sich dann "Vollausgebildete Bereichtsrechtspfleger" und können wie die Dipl.-Rpfl. in allen Rechtsgebieten eingesetzt werden.
Ich denke, Pfänder meint die Kollegen, die die herkömmliche Ausbildung genossen haben (und nicht die Einzellehrgänge), aber dennoch keine Diplomarbeit geschrieben haben.
Sie sind indes wirklich selten. Ein Kollege ist mir bekannt, der vollausgebildet ist und kein Diplom gemacht hat. Er nennt sich Rechtspfleger (FH).
Ach daher kommt der Quatsch! Ich habe immer gedacht, da hat jemand das "Dipl." vergessen oder sich einen schlechten Scherz erlaubt...