Guten Morgen!
Der Betroffene wurde bislang von seiner Mutter und seinem Stiefvater betreut. Nach der Scheidung wurde der Stiefvater als Betreuer entlassen. Die Mutter hat nunmehr ihren Geburtsnamen wieder angenommen und beantragt die Genehmigung zur Namensänderung Ihres Sohnes.
Dies ist doch ein höchstpersönliches Recht und damit betreuungsfremd, oder? Für ein solchen Verfahren bzw. Genehmigung ist doch gar kein Raum.
Was meint Ihr dazu?
Danke schon jetzt!