Umgang mit Schuldnern

  • Was soll man dazu noch groß schreiben?:confused:



    "Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte. BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11

    Entsprechend ist der Unterzeichner gehalten, eine Erklärung gem. § 109 I S. 2 InsO abzugeben.

    Soweit der Schuldner seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ergibt sich ein Verstoß gegen § 290 I Nr. 5 InsO. Da somit auch nicht festgestellt werden kann, ob Kautionsguthaben bzw. Nebenkostenguthaben bestehen, muss davon ausgegangen werden, dass die Stundungsvoraussetzungen für die Verfahrenskosten nicht vorliegen, so dass eine Überprüfung angeregt wird." So vielleicht ??

    Du bist böse. Du willst doch nicht gleich die ganz fette Keule rausholen wollen. :D

  • Ich erinnere mich an eine Schuldnerin, die sich weigerte, den Vermieter zu nennen. Ich habe ihr klar gemacht, dass sie damit das Insolvenzverfahren gefährdet und das Ganze den Bach runter geht. Das war ihr aber nicht so wichtig. Wichtig war für sie, dass der Vermieter nichts bekommt...

    Man sollte viellecht bedenken, dass insbesondere für Menschen, die in dörflich gewachsenen Kommunikationsstrukturen aufgewachsen sind, es ein soziales Aus bedeutet (oder sie dies zumindest befürchten), wenn der Vermieter, den alle im Dorf kennen, von der Insolvenz erfährt.

    Persönlich kann ich das ja auch verstehen. Ich kann trotzdem nichts daran ändern, dass der Vermieter angeschrieben werden muss... (das kommt gleich in den Wünsch dir was... Vermieter muss nicht mehr angeschriebven werden)

  • Meine Schuldner gehen jetzt mehr und mehr dazu über, bereits im Insolvenzverfahren erst nach Aufforderung weitere Einkommensnachweise zu übersenden. Auch hier zeigt sich: Schreiben des TH werden ignoriert, erst auf Schreiben des Gerichts wird was zugeschickt.

    Bislang lief es eigentlich reibungslos zumindest noch bis zur Aufhebung des Verfahrens. Kann doch alles irgendwie nicht sein, oder?:(

  • Taktikänderung seit Dezember 2013:

    Der Schuldner wird nicht mehr angeschrieben, wenn das Verwaltungsjahr rum ist, sondern gleich Jahresbericht "Hat bis dahin Einkommensnachweise vorgelegt - danach kann nix gesagt werden" geschrieben.

    Soweit zum Plan. Anruf vom Rpfl: "Ich brauche noch eine Kopie vom Schreiben an die Schuldnerin, in dem die Frist gesetzt wurde." :cool:

    "Reichen wir nach." :mad:

    Es ist nur ein Rpfl, der meine neue Spielregel nicht mitmacht. Alle anderen fordern die Schuldner auf, sich zu melden, wenn im Jahresbericht drinsteht, dass ich nicht weiß, was ich berichten soll.

    Es wird sogar der Schuldner angeschrieben, wenn ich ausdrücklich schreibe, dass hier davon ausgegangen wird, dass weiterhin ALG II bezogen wird und dass pfändb. Einkommen nicht anfällt.

  • Es ist nur ein Rpfl, der meine neue Spielregel nicht mitmacht. Alle anderen fordern die Schuldner auf, sich zu melden, wenn im Jahresbericht drinsteht, dass ich nicht weiß, was ich berichten soll.

    Das gehört dann wohl eher in den Fred: "Umgang mit Rechtspflegern" :teufel:

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ... die dann wiederum einen Thread "Umgang mit Insolvenzverwaltern" eröffnen, aber dann leider im - nur Rechtspflegern zugänglichen - BigTalk-Bereich:cool:.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Taktikänderung seit Dezember 2013:

    Der Schuldner wird nicht mehr angeschrieben, wenn das Verwaltungsjahr rum ist, sondern gleich Jahresbericht "Hat bis dahin Einkommensnachweise vorgelegt - danach kann nix gesagt werden" geschrieben.

    Soweit zum Plan. Anruf vom Rpfl: "Ich brauche noch eine Kopie vom Schreiben an die Schuldnerin, in dem die Frist gesetzt wurde." :cool:

    "Reichen wir nach." :mad:

    Es ist nur ein Rpfl, der meine neue Spielregel nicht mitmacht. Alle anderen fordern die Schuldner auf, sich zu melden, wenn im Jahresbericht drinsteht, dass ich nicht weiß, was ich berichten soll.

    Es wird sogar der Schuldner angeschrieben, wenn ich ausdrücklich schreibe, dass hier davon ausgegangen wird, dass weiterhin ALG II bezogen wird und dass pfändb. Einkommen nicht anfällt.


    Jedes Mal ? - stoisch ist auch eine Arbeitsweise ...

    Am besten finde ich die - glücklicherweise seltenen Fälle -, in denen der TH im entspr. Bericht gleich noch einen eigenen Antrag auf Aufhebung der Kostenstundung stellt ...
    :wechlach:

  • Der Treuhänder hat keinerlei Ermittlungspflichten. Berichtspflichten ergeben sich nur dann, wenn Kohle vom Himmel regnet, dann hat er einmal jährlich auszuschütten und darüber Bericht zu erstatten. Dass Gerichte das anders händeln liegt entweder an rechtlich unzutreffenden Vordrucken oder - wie bei uns - an Absprachen mit den Treuhändern.
    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung - jenseits der Ausschüttungsnachweise - besteht nicht, sofern nicht ein Auftrag der GLV zur Überwachung der Obliegenheiten vorliegt. Durch irgendwelchen Vordruckunfug schleichen sich Verfahrensweisen ein, die mit dem Gesetz nix zum tun haben, ohne das die noch in irgendeiner Weise kritsch hinterfragt werden !
    Aber ich hab das auch schon vor Jahren gepostet, aber gegen Windmühlen.........

    Schriftliche Antwort auf meinen Jahresbericht "Schuldner hat sich seit Mitte 2013 nicht gemeldet." "Der TH wird gebeten mitzuteilen, welche Tätigkeiten er für seine jährlichen Gebühren entfaltet hat, um die Einkommenslage zu ermitteln und pfändbare Bezüge einzuziehen." :teufel:

    Man könnte da glatte ´ne Abhandlung zu schreiben, aber.... :cool:

  • ... "Der TH wird gebeten mitzuteilen, welche Tätigkeiten er für seine jährlichen Gebühren entfaltet hat, um die Einkommenslage zu ermitteln und pfändbare Bezüge einzuziehen." :teufel: ...


    Ist doch klar; da wird mein Kollege sicherlich in einem der Gerichte sitzen, wo die Rechtspfleger auch nur Geld kriegen, wenn sie Akten bearbeiten :wechlach:...

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ist doch klar; da wird mein Kollege sicherlich in einem der Gerichte sitzen, wo die Rechtspfleger auch nur Geld kriegen, wenn sie Akten bearbeiten :wechlach:...


    Hmm ..., ich dachte, das sei das langfristige Ziel der neuen Kosten-/Leistungsrechnung nach dem sog. neuen Steuerungsmodell ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Nur dass der Rechtspfleger weder Briefmarke noch Umschlag, Papier oder Mitarbeiter aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss, um seine Vergütung zu kriegen. Mir hat immer noch niemand verraten, ob das in den Hundert Öckchen pro Jahr drin ist oder ob ich einfach mal versuche, am Ende der WPV die jährlichen Sonderausgaben mit abzurechnen.

    Manchmal bin ich ja versucht.... Weil 100 € sind ja die Mindestgebühr. Und wenn ich dann mehr tue, müsste ich doch auch mehr Geld usw.

    Hach man wird so müde... Mein Erinnerungsschreiben an den Schuldner hat zwei Zeilen Text. Mehr war leider nicht drin.

  • Naja das wirklich Schlimme ist, dass wir dem Rechtspfleger niemals schreiben würden, dass er wohl etwas daneben liegt. Vielmehr verfällt man in der Regel in eine Schreckstarre und rekapituliert sofort, ob man seine überobligatorischen Aufgaben auch alle brav erfüllt hat. Denn lege Dich niemals mit Deinem Insolvenzgericht an. Es könnte das Letzte sein, was Du je tust.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also ich finde das traurig, wenn man dem InsO-Gericht nicht mit einem (- hier -)Zweizeiler seine gegenteilige Rechtsauffassung zur Kenntnis bringen darf, ohne dabei befürchten zu müssen, in der Folge auf irgendwelche schwarze Listen verbannt zu werden.

    Ich finde das Schreiben des IG an Jamie gelinde gesagt: eine dumm-dreiste Frechheit.

    (Aber das ist halt nur meine Meinung dazu - und in dieser Form sei eine Replik an das IG natürlich nicht empfohlen.)

    :D

  • (Aber das ist halt nur meine Meinung dazu - und in dieser Form sei eine Replik an das IG natürlich nicht empfohlen.)

    :D


    Kann man nicht drauf hinwirken, dass das an ALLEN Gerichten gleichermaßen gehandhabt wird?

    Schreibe ich keinen Jahresbericht, krieg ich ´ne Aufforderung dazu. Schreibe ich einen, werde ich angewiesen, den Schuldner gefälligst aufzufordern, die Unterlagen zu vervollständigen. Weder das eine noch das andere liegt im Aufgabenbereich des TH. Sowas müsste sich doch eigentlich mal von Bayern bis M-V rumsprechen, oder?

    Es würde uns allen viel Aufwand ersparen. Und Material, das nicht bezahlt wird. Selbst wenn das Gericht nach jedem meiner Berichte den Schuldner anschreibt, bleibt der Material- und Zeitaufwand, der durch nichts gedeckt ist.

    Wieso gibt es Gerichte, an denen sich freiwillig mehr Arbeit gemacht wird, als nötig? Nur weil dem Schuldner, der Kostenstundung hat, doch irgendwie einer reingewürgt gehört, wenn er nicht spurt? Wir sind doch nicht das JobCenter.

  • Das geht natürlich nicht.

    Aber das grundsätzliche Problem diverser IG-Rechtspfleger scheint eine persönlich-emotional reinspielende Komponente zu sein,
    ohne dass im jeweils konkret zu betrachtenden Einzelfall die Sinnhaftigkeit eines vielfach unnötigen gerichtlichen Reagierens auf den neutralen TH-Bericht kurz durchdacht wird.

    (Ich meine hier - mal wieder, seufz - den vielfach anzutreffenden 4c1-298-Aktionismus des IG.)

  • Hallo Jamie,

    wenn Du jetzt noch einen Vorschlag hättest, wie man bundesweit alle Beteiligten dazu bekommt, gleich zu verfahren?

    Ich lese hier im Forum immer mit einem gewissen Erstaunen, mit welcher Leichtigkeit manche Teilnehmer schreiben "zwar sagt der BGH, aber das AG XY hat doch viel überzeugender dazu bemerkt ..."

    Ich möchte gar nicht behaupten, dass alle BGH-Entscheidungen richtig sind. Und es gibt sicher kluge Amtsrichter, die im einen oder anderen Fall eine bessere Lösung treffen mögen. Aber wenn der BGH gesprochen hat? Früher soll mal "roma locuta, causa finita" (Rom hat gesprochen, der Fall ist beendet) gegolten haben. Eine echte "Vereinheitlichungsmöglichkeit" sehe ich schon aus diesem Grund nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • wenn Du jetzt noch einen Vorschlag hättest, wie man bundesweit alle Beteiligten dazu bekommt, gleich zu verfahren?

    Es ist ganz einfach in diesem Falle: Alle bitte mal an die Buchstaben des Gesetzes halten. Wer Überwachungspflicht will, soll das beantragen und bezahlen. Oder auf eigene Kosten überwachen und nicht auf Kosten des Treuhänders.

    Mehr ist in diesem Falle gar nicht nötig. Es geht hier ja gar nicht um Rechtsstreitigkeiten, sondern schlicht um kleine Machtspielchen und persönliche Befindlichkeiten. Ich denke auch, dass es eigentlich allen Beteiligten klar ist, dass es so nicht geht. Aber man möchte das gern so und es kann ja i-wie auch nicht sein, dass... Und dann verlangt man eben etwas, obwohl man genau weiß, dass es so nicht vorgesehen ist. Irgendwer muss es ja machen, näch? Eigentlich nicht, aber i-wie doch... geht doch sonst nicht einfach so ohne Überwachung - auch wenn es kein Gläubiger für nötig hielt, das zu beantragen oder zu bezahlen. Aber WIR machen das schon. Weil wir es können. :/

    Ich weiß nicht, was nötig ist, allen wieder vor Augen zu führen, dass der Gesetzgeber etwas gewollt oder nicht gewollt hat. Und was gewollt war, ist offensichtlich. Man muss es in der Praxis auch halt nur akzeptieren.

    Und man muss bereit sein zu akzeptieren, dass ein Anwaltsbüro nun mal ein Unternehmen ist.

  • hier wag eich nmal die These, dass bei einigen Insolvenzgerichten bar jeder Gesetzeskenntnis - schlimmstenfalls durch Vordruckunwesen noch verfestigt - einiges daneben läuft und Kommunikationsdefizite ein Übriges dazu beisteuern !
    Aber ich komm mir schon wie cato der Ältere vor..... ceterum censeo - jenau, Bericht vom Treuhänder anfordern und die censeo-maschine anwerfen.....
    Aber ich werd das nicht erneut alles schreiben, ich halte es mit den Spruch eines meiner damaligen Senatsvorsitzenden: "Ein Blick in das Gesetz schafft oft und überraschend Klarheit".
    Dem ist wohl kaum was hinzuzufügen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Kann man nicht drauf hinwirken, dass das an ALLEN Gerichten gleichermaßen gehandhabt wird?

    Vergiss' es :cool:. Du kannst dich doch schon glücklich schätzen, wenn wenigstens alle Rechtspfleger (D)eines Insolvenzgerichts gleiche Arbeitsweisen und Auffassungen vertreten - aber an allen 182 (?) Insolvenzgerichten quer durch die Republik?

    Und was die Auslagen für Porto etc. in der WVP für die vom InsO-Gericht gewünschten Schreiben an den Schuldner angeht, würde ich deren Festsetzung nach § 16 Abs. 1 S. 2, 3 InsVV einfach mal beantragen (um sich nicht vollständig unbeliebt zu machen, vielleicht vorher telefonisch ankündigen, dass man künftig beabsichtigt, dies zu tun ...)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!