Umgang mit Schuldnern

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

    Für "deine" Gebühr gibt es sicher eine gesetzliche Grundlage.

    Hier geht es um die tatsächlichen Sachauslagen.

    Und Du glaubst tatsächlich 50 Cent pro Brief wären die tatsächlichen Sachauslagen? :gruebel:


    Da hast du recht, ich finde sie auch zu hoch.


  • Den Schuh zieh' ich mir aber nicht an.

    Die Personalkosten sind nun mal in der WP-Vergütung mit drin,
    das muss dann schon der Gesetzgeber höher honorieren.

    By the way: Zum 1.7.2014 hat der Gesetzgeber die Vergütung des Treuhänders in der WP wohl nicht geändert ?

  • Na du weißt schon, wie es gemeint war. Nimm mal an, der TH schreibt den Schuldner jährlich höchst persönlich an, dann ist auch das in den 100 Öckchen mit abgegolten. Mit den Sachauslagen wäre es bei einer Überwachung eben nicht getan. :)

    Und nein, die Vergütung in der WVP bleibt dieselbe. Und nein, auch die (bezahlte) Überwachung wird nicht automatisch auf den TH übertragen. Da bleibt alles beim Alten: Eigentlich eigentlich eigentlich sollten die Gläubiger dafür auch weiterhin blechen.

  • Mein jährliches "Bitte-melde-dich"-Schreiben kommt zurück; "Empfänger unbekannt". Ich petze beim Gericht, kriege neue Adresse, schreiben nochmal "Bitte melde dich" und "Schon blöd, dass du die Adresse nicht mitgeteilt hast, näch?".

    Heute Antwort:

    "Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, weil ich vergessen hatte, meine neue Anschrift mitzuteilen. Das war keine böse Absicht. Ich hoffe, dass Sie meine Entschuldigung annehmen".

    Pfffhh, nö. :wechlach:

  • Besprechung mit einem starrköpfigen Schuldner, der sich standhaft weigert, Namen und Anschrift des Vermieters mitzuteilen, so dass die Erklärung gem. § 109 InsO bislang nicht abgegeben werden kann:

    Schuldner: "Wenn Sie meinen Vermieter anschreiben, dann bringe ich mich um. Sie müssen wissen: Ich bin Spanier, kein Grieche. Wir Spanier machen, was wir vorher sagen!".

    Oh Mann...

  • Schuldner: "Wenn Sie meinen Vermieter anschreiben, dann bringe ich mich um. Sie müssen wissen: Ich bin Spanier, kein Grieche. Wir Spanier machen, was wir vorher sagen!".

    Oh Mann...

    :D das hat doch was

    Aber Schulden machen kann der Spanier offensichtlich genau so gut wie der Grieche,
    oh man ...

  • oki, wird um Mitteilung gebeten, welche Vermögensgegenstände in den Nachlass fallen würden :D (i.Ü. würde ich mich mit der Bezeichnugn "Spanier" nicht abfinden: ist er Catalane, Galizier, Baske und so weiter !)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich glaube ja nach wie vor nicht, dass hier irgendwas auszulegen ist. Der Gesetzestext, wofür die 100 € zu zahlen sind, dürfte eindeutig sein. Eindeutig ist auch, dass Überwachung vom Gläubiger beantragt UND bezahlt werden muss.

    Deutlicher kann man Gesetze nicht fassen - auch wenn das in der InsO ja eher unüblich ist.


    Bin da grundsätzlich bei dir -
    aber was nützt das, wenn es dein Cheffe nicht ist
    und also dem IG kein Kontra gegeben werden darf
    ob der "schwarzen Liste" (?)

    Meine lieben Inso-Mitstreiter,

    ich ziehe mich aus den verschiedensten Gründen beruflich-frustriert aus dem Inso-Bereich zurück und trete demnächst wieder eine Stelle in einem "normalen" Anwaltsbüro an.

    Nachdem es dem Gericht in einer Sache gelungen war, mir zwei schlaflose Nächte zu bereiten (in denen ich darüber grübelte, die Anforderungen des Gerichts mit meinen eigenen an ordnungsgemäße Sachbearbeitung in Übereinstimmung zu bringen), hat mich das darin bestärkt, nicht mehr in der Insolvenzsachbearbeitung tätig sein zu wollen.

    Eigentlich ein spannendes und interessantes Gebiet, aber 6 Jahre Verbraucherinsos mit höchst selten Masse sind mir dann doch zu viel Routine und Langeweile. Und natürlich stellt sich eine gewisse Überreizung der Nerven bei selbstherrlichen Entscheidungen bestimmter Beteiligter ein. Ich mag nicht mehr, ich will nicht mehr.

    Natürlich sind das nicht die einzigen Gründe, man muss auch mal einfach nur an sich denken gelegentlich, wenn man noch so 20 Berufsjahre vor sich hat.

  • @ Jamie: Meist Du wirklich, es wird besser :eek: :gruebel:. Naja Hauptsache Du bleibst dem Forum treu.

    Das wird sich zeigen. :D

    Im Moment freue ich mich auf die neuen Aufgaben. Werde meinen Resturlaub genießen und mich ins "Fach" wieder einlesen. Muss ja ein bisschen was nachholen, auch wenn ich im JurBüro so einiges "überflogen" habe, ist mir sicher doch das eine oder andere durchgerauscht. Ohne Forum kann ich nicht. :)

  • ... aber 6 Jahre Verbraucherinsos ...

    Dann hast Du Dir jetzt auch die Restschuldbefreiung verdient ;). Vielleicht laufen wir uns dann künftig bei Zivilrecht/Kosten/PKH über den Weg :)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • schade! für die kollegen die mit dir zusammenarbeiten durften aber auch fürs Forum.
    habe deine Beiträge hier immer gerne und mit Interesse gelesen;

    i.d.r. sachlich gut und argumentativ sauber; ich hoffe du beteiligst dich hier auch weiterhin, obwohl du damit selber nix mehr am hut haben wirst

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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