Hausverkauf / ärztl. Gutachten

  • Hallo zusammen,

    die Betroffene kann nach Aktenlage nicht mehr nach Hause zurück, lehnt aber vehement einen Hausverkauf ab. Ein ärztl. Gutachten liegt vor, wonach sie u.a. wg. Eigengefährdung nciht mehr zurückkann. Kann ein hausverkauf genehmigt werden?

  • Gegenfrage:
    Ist der Hausverkauf erforderlich?
    Ist der Kaufpreis zur Deckung der Lebenshaltungskosten notwendig?
    Oder reichen die finanziellen Ressourcen aus, um das Haus zu halten und d. Betr. wenigstens ab und an die Möglichkeit zu geben, sein Eigentum für sich zu nutzen (und sei es zu einem einfachen Besuch einmal im Monat)?

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Pflegestufe 3, kleine Rente, Hausverkauf wird zur Finanzierung d. Heims benötigt, parallel das Haus zu halten haut leider nicht hin...

  • Das Haus ist alt und nach ca. 1 Jahr konnte endlich ein Käufer gefunden werden. Es sind nach Gutachten umfangreiche Renovierungsarbeiten notwendig, eine Vermietung könnte nur sehr schwer erfolgen.

  • Bei der Sachlage sollte nun ein Verfahrenspfleger bestellt werden.


    Warum eigentlich? Offensichtlich ist die Betroffene noch gut in der Lage, die Sache zu verstehen und sich entsprechend zu äußern. Nur weil sie nicht will, muss ich doch keinen Verfahrenspfleger bestellen, meine ich.

  • Öhm, wohnt sie da jetzt schon länger als 1 Jahr im Heim, wenn es solange gedauert hat einen Käufer zu finden? Wie hat sie sich bisher finanziert?
    Wer will eigentlich das sie verkauft? Ein Betreuer aus der Familie oder das Sozialamt?

    Hab ich das Sozialamt mit im Boot, dann würde ich nach entsprechender Anhörung auch gegen den Willen genehmigen, denn letztlich kommt sie um einen Verkauf nicht drumherum.

    Kann sie sich auch so irgendwie finanzieren, dann würde ich gegen den Willen nicht genehmigen.

    Schreib doch mal bissle mehr zum Sachverhalt und den Hintergründen.

    Einzelfallbeurteilung anhand eines Satzes zum Sachverhalt ist mir einfach zu dünn um mir hier Gedanken zu machen! :daumenrun

  • Bislang hat d. Betroffene den Heimaufenthalt mit ihren Ersparnissen finanzieren können, jetzt ist in der Tat das Sozialamt mit im Boot.

  • Vielleicht besteht ja noch die Möglich eines Darlehens vom Sozialamt. Im Gegenzug wird hierfür beispielsweise eine Höchstbetragshypothek oder Grundschuld zugunsten des Amtes eingetragen.:gruebel:


    Ein leer stehendes Haus verfällt zunehmend und wird dann wertlos. Auch fallen lfd. Kosten an (z. B. Grundsteuern, Schornsteinfeger, Müll, etc.) M. E. ist eine Hypothek keine Lösung.

  • Ich würde dann einen Verfahrenspfleger bestellen, wenn nicht sicher ist, ob sie auch in der Lage ist ein RM einzulegen. Ist das fraglich, würde ich immer einen netralen Pfleger mit ins Boot holen.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Dann laß Dir vom Sozialamt bestätigen, dass eine Gewährung von Sozialleistungen (auch nicht darlehensweise) nicht erfolgt, solange wie das Grundstück nicht verwertet wird. Dies zur Folge wäre ja dann die Kündigung des Heimvertrages, da die Frau nicht mehr bezahlen kann. Auch wenn Jeder ein Recht auf Verwahrlosung hat, ist es unklar, ob sie dieses Recht aus freien Stücken oder infolge ihrer Erkrankung ausüben würde. Ich würde mich hier nochmal aktuell durch ein ärztliches Attest vom Hausarzt absichern, dass die Frau aktuell aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht allein in der häuslichen Umgebung leben kann und mit dem Sozialamt im Nacken würde ich auf jeden Fall genehmigen, sofern natürlich der Kaufpreis stimmt.

    Verfahrenspfleger braucht man hier nicht. Die Frau ist in der Lage sich selbst zu äußern. Außerdem V-Pfleger hin oder her, letztlich bekommt sie den Beschluss doch eh zugestellt.


  • Verfahrenspfleger braucht man hier nicht. Die Frau ist in der Lage sich selbst zu äußern. Außerdem V-Pfleger hin oder her, letztlich bekommt sie den Beschluss doch eh zugestellt.

    Darum geht es nicht ... es geht um ihre Rechtsmittelmöglichkeit und ein rechtsstaatliches Verfahren ... wenn Sie schon das Haus verliert - gegen ihren Willen - sollte sie schon den Rechtsmittelweg ausschöpfen können!!! Alles andere halte ich für höchst bedenklich!!

    How can I sleep with Your voice in my head?


  • Verfahrenspfleger braucht man hier nicht. Die Frau ist in der Lage sich selbst zu äußern. Außerdem V-Pfleger hin oder her, letztlich bekommt sie den Beschluss doch eh zugestellt.

    Darum geht es nicht ... es geht um ihre Rechtsmittelmöglichkeit und ein rechtsstaatliches Verfahren ... wenn Sie schon das Haus verliert - gegen ihren Willen - sollte sie schon den Rechtsmittelweg ausschöpfen können!!! Alles andere halte ich für höchst bedenklich!!


    Voraussetzung der Bestellung eines Verfahrenspflegers ist jedoch, dass die Betroffene zum Sachverhalt nicht selbst angehört werden kann oder die Anhörung ergibt, dass sie die Problematik nicht versteht.

    Beides scheint mir hier nicht gegeben, so dass ein Verfahrenspfleger wohl nicht zu bestellen wäre.

    Zudem geht das FamFG von der stets gegebenen Verfahrensfähigkeit des Betroffenen aus. Wie dieser dann ggf. Rechtsmittel einlegen kann (z. B. mit Hilfe eines Bekannten) ist eher ein praktisches Problem.

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