Hallo Zusammen,
bevor mir jemand diese Sache um die Ohren haut, vorab folgendes.
Ja, ich kenne die Suchfunktion.
Ja, ich habe diese auch genutzt!!
Nein, ich habe nichts gefunden.
Sofern im Forum diesbzüglich eine Lösung existiert, bin ich für einen Hinweis dankbar, denn dann muss die Sache nicht neu ausgeschrieben werden.
Folgender Sachverhalt in F-Sachen
A'Gegner hat PKH (alte Sache) mit Zahlungsbestimmungen. Ratenhöhe: 45,00 Euro.
Das Konto ist nunmehr (seit 02.11.11) ausgeglichen, eingefordert wurden die Kosten nach dem Kostenschätzbetrag.
RA A wurde beigeordnet, später unter Entpflichtung von RA A wurde RA B beigeordnet mit der Beschränkung, dass Landeskasse keine Mehrkosten des Anwaltswechsels trägt.
Dem A habe ich Verfahrensggebühr und die Auslagenpauschale festgesetzt.
Dem B habe ich die Terminsgebühr, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld festgesetzt.
Kein Rechtsmittel, gar nichts.
Meine Frage nun: Wen schreibe ich an wegen Anmeldung der Mehrvergütung ?
Stehe doch etwas auf dem Schlauch
Schon jetzt vielen Dank.