Warum ist das eigentlich so? Das frage ich mich sowohl hier als auch bei der Kostenfestsetzung zwischen den Parteien.
Wenn die Verfahrensvorschriften für die Kostenfestsetzung entsprechend gälten, müssten die Kollegen dann ja auch selbst abhelfen können? Können sie das?
Zur zweiten Frage:
Für den Bereich der VwGO: Ja!