Im Grundbuch ist M als unbefreite Vorerbin eingetragen.
Nacherbe ist der Sohn S, Ersatznacherbe ist die Schwester der M; der Nacherbfall tritt mit dem Tode der Vorerbin ein.
Über allem schwebt der Testamentsvollstreckervermerk.
Der Notar beantragt die Löschung des TV Vermerkes und die Löschung des Nacherbenvermerkes.
Er legt dazu seine Urkunde vor, in welchem die Vorerbin und der Nacherbe unter Zustimmung der TV einen Vertrag dahin schließen, dass der gesamte Grundbesitz als Nachlassgegenstand unentgeltlich in das nacherbschaftsfreie Vermögen der Vorerbin überführt werden soll.
Die TV gibt den Grundbesitz frei.
Der Nacherbe bewilligt die Löschung des Nacherbenvermerkes.
Zur Löschung des Nacherbenvermerkes ist die Zustimmung der Ersatznacherbin angefordert worden.
Der Notar entgegnet, dass hier eine Verfügung des Vorerben vorliege, weil diese unter Zustimmung des Nacherben die Immobilie in das nacherbenfreie Vermögen überführt habe. Es mache keinen Unterschied, ob der Vorerbe zugunsten eines Dritten verfüge oder das Grundstück in sein nacherbschaftsfreies Vermögen überführe.