Mahlzeit!
Für den Betroffenen wurde im Sommer 2011 eine endgültige Betreuung eingerichtet. Er ist aufgrund erheblichen Grundstücksvermögen (Acker) Selbstzahler was die Betreuervergütung betrifft. Nach 5 Monaten wurde die Betreuung auf Wunsch des Betroffenen aufgehoben, weil er nicht bereit ist den Betreuer aus seinem Vermögen zu bezahlen, außerdem teilte der Betreuer mit, dass der Betroffene nicht mitarbeitet.
Einige Tage nach dem richterlichen Aufhebungsbeschluss wird der Betroffene ins Krankenhaus eingeliefert und sein ehemaliger Betreuer im Eilverfahren zum vorläufigen Betreuer unter einem neuen Aktenzeichen bestellt.
Hat der Betreuer damit nochmal Anspruch auf Vergütung Stufe 1?
Bin gespannt auf eure Meinungen!
LG Döner