Hallo an alle Grundbuchexperten!
Habe folgendes Problem mit einer Vollmacht.
Vater V hat seinem Sohn S eine Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten erteilt.
Am Anfang der Vollmacht steht folgendes: "Die Vollmacht ist eine Generalvollmacht und im Umfang unbeschränkt gültig. ... S ist jedoch ausdrücklich nicht befugt, Schenkungen an sich selbst vorzunehmen."
In einem späteren Abschnitt "Wirksamkeitsbedingungen" steht folgendes: "Nach außen gilt die Vollmacht uneingeschränkt."
Nun bewilligt S namens V die (unentgeltliche) Löschung eines Wohnungsrechts des V, welches am Grundstück des S lastet. Dies stellt m.E. eine Schenkung dar, die S eigentlich nicht vornehmen darf.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Einschränkung der Vollmacht beachten muss oder ob ich mich auf den Passus über die nach außen uneingeschränkte Gültigkeit der Vollmacht berufen kann. Was meint Ihr dazu?