Da frage mal die Statistiker von Pebb§y. Die erklären Dir das genau. Ob Du (ich) das dann verstehen, ist eine ganz andere Sache. Im groben gesagt, gibt es pro Akte solche Verfahrenskarten, wo der Betreffende seine Tätigkeiten und die Zeitdauer einträgt. Ich habe heute auch nochmal nachgelesen, dass zumindest die Stundungsverlängerungstätigkeiten unmittelbar nach RSB-Erteilung noch mit erfasst wurden.
die Frage ist ja jetzt eher, ob man diese Zahlen noch so anzweifeln kann, dass eine Änderung erfolgt ( erfolgen kann). Ich hoffe mal.