Meine tägliche Schlacht gib mir heute....

  • Was macht das Gericht denn, wenn es sieht, dass ein Anfechtungsanspruch vom IV nicht durchgesetz wirdß

    in der Regel (insbesondere Anwesende ausgenommen): nix

    Das kommt drauf an. Wenn natürlich im Gutachten bzw. im Bericht schön ausgeführt ist, warum welche Anfechtungsansprüche bestehen, wird es die Nachfolgerin schwer haben zu begründen, wieso das nun plötzlich keine Anfechtungsansprüche mehr sind. Dann wird eben die Schlussverteilung nicht genehmigt bzw. es kann bis zur Bestellung eines Sonderverwalters gehen. Meist kann das Gericht aber gar nicht sehen, ob denn tatsächlich Anfechtungsansprüche bestehen. Sollten z.B. Anfechtungsansprüche noch nicht geprüft sein und es kommt die lapidare Mitteilung, dass keine Anfechtungsansprüche bestehen, so muss ich das als Gericht wohl glauben, falls ich keine gegenteiligen Informationen habe.

  • Falls sich wirklich Verwalter finden sollten, die zugunsten eines Gläubigers auf Anfechtungen verzichten, wäre das schon mehr als peinlich. Und eine Vorschau darauf, was passiert, wenn man die Verwalterauswahl in Hände der Gläubiger legt.

  • Das ist eh nur ein Intermezzo bis es gelingt im Geleit der 3. Verordnung zur Änderung der 5. Futtermittelverordnung doch noch die Unanfechtbarkeit von Steuerforderungen in der AO zu installieren. ;) :wechlach:


    Der war Klasse ! Vor allem deshalb, weil wir ja alle immer den Blick auf die Haushaltsbegleitgesetze haben. Das Finanzresort wird sich da wohl künftig subtilerer Taktik bedienen. Irgendwann komm noch, alle Einnahmen natürlicher Personen (wir wollen ja keinen Sozialismus, aber "Steuergerchtigkeit") gehören dem Staat und dann schaumermal....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Was macht das Gericht denn, wenn es sieht, dass ein Anfechtungsanspruch vom IV nicht durchgesetz wirdß

    in der Regel (insbesondere Anwesende ausgenommen): nix

    Das kommt drauf an. Wenn natürlich im Gutachten bzw. im Bericht schön ausgeführt ist, warum welche Anfechtungsansprüche bestehen, wird es die Nachfolgerin schwer haben zu begründen, wieso das nun plötzlich keine Anfechtungsansprüche mehr sind. Dann wird eben die Schlussverteilung nicht genehmigt bzw. es kann bis zur Bestellung eines Sonderverwalters gehen. Meist kann das Gericht aber gar nicht sehen, ob denn tatsächlich Anfechtungsansprüche bestehen. Sollten z.B. Anfechtungsansprüche noch nicht geprüft sein und es kommt die lapidare Mitteilung, dass keine Anfechtungsansprüche bestehen, so muss ich das als Gericht wohl glauben, falls ich keine gegenteiligen Informationen habe.


    Da geb ich Astha recht; aber: wenn es "zum Schwur" kommt, da würde ich auch die Aussagen zur Durchsicht der Kontenverdichtung erwarten, eine Aussage zu ausgebrachten Vollstreckungen (die frag ich in geeigneten Fällen auch bei den GV an). AGB-BankenPfandrecht und Werthaltigkeitsmachung der Forderung im anfechtungsrelevanten Bereich.... also da fallen mir so einige "Parameter" ein, die ich schon abgefragt wissen will. Wenn der Gutachter dazu nix gesagt hat, oki, Verfahren ist ja eröffnet. Wenn der "neue" Verwalter da nicht nachgraben würde, käme ich meiner Aufsichtspflicht nach. Oki, kennen wir bei uns alles nicht, zum Glück.

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    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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  • Kommt da nicht Strafanzeige gegen den betr. Finanzamtssachbearbeiter wegen Anstiftung zur Rechtsbeugung in Betracht?


    Ups, ich wunder mich ein wenig..... auch wenn meine Kenntnisse im Strafrecht etwas verblasst sind:
    die Anstiftung dürfte doch zumindest eine versuchte Haupttat voraussetzen. Dies würde voraussetzen, dass der Insovlenzrichter eine rechtsbeugende Entscheidung trifft. Desweiteren müsste der betreffende Finanzbeamte den Richter hierzu "angestiftet" haben. Oki, vielleicht lässt sich der Richter noch als undoloses Tatwerkzeug betrachten, und der Finanzbeamte als Täter hinter dem Täter.... boah, irgendwie find ich dogmatisch Strafrecht ja grad mal für ne secunde interessanter als Insolvenzrecht. Aber das mit der Anstifung zur Rechtsbeugung... na ja, nur mal zum Eingedenk: wg. Rechtsbeugung ist kein Richter des sog. Volksgerichtshofs verurteilt worden (der Rehse ist während des laufenden Verfahrens verstorben; der Freisler - leider - vorher umgekommen. Warum "leider": da hätte sich der BGH mit seiner kollegenfreundlichen Rechtsprechung vermutlich schwergetan !!!
    Aber der Finanzbeamte als Anstifter oder Beihelfer bei so schweren Geschossen, wie einer Rechtsbeugung.... hey der macht seinen Job, die Kohle für den Staatssäckel ranzuholen....
    nix für ungut oder wie das heißt

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  • hey der macht seinen Job, die Kohle für den Staatssäckel ranzuholen

    Der Gedanke gefällt mir. Wir tun aber auch nur unsere Arbeit, weshalb ich nicht verstehen kann, weshalb man so gegen uns schießt. Wie Geist es: Möge der Bessere gewinnen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Kann mir bitte jmd. sagen, ob die Tatsache, dass der Gläub. Abwahlanträge auch ohne Fehlverhalten des Verwalters stellen kann und damit auch ausschließlich eigennützige Motive verfolgt werden können, dem Gesetzgeber aus den Gesetzesmaterialien! heraus bewusst war ?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Glaube ich nicht. Ich habe mich neulich mit der Bundesjustizministerin bzgl. ESUG über meine derartigen Befürchtungen unterhalten. Sie kann sich angeblich nicht vorstellen, dass Gläubiger derart handeln.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das dürfte ja in der Tat auch die absolute Ausnahme sein. Nach dem Gesetzgeber zu rufen erscheint mir dann doch übertrieben...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich hatte Wobder so verstanden, dass man sich nicht aufregen muss, wenn der Gesetzgeber das Problem gesehen und in Kauf genommen hat.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ob man sich aufregen muss/kann/soll, habe ich bewusst offen gelassen, aber je nach Antwort, erscheint mir das doch ein nicht ganz unwesentlicher Punkt zu sein, weil irgendwas muss er ja bezweckt haben, wenn er Abwahlanträge nicht an das Fehlverhalten geknüpft hat.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich denke, der Gesetzgeber hat das Problem der genehmen Verwalterwahl schon gesehen, neben der Summen- ist ja auch die Kopfmehrheit in § 57 InsO gefordert. Höchstens konnte er nicht absehen, dass kaum ein Gl. zum Termin erscheint. Aber wenn man ein paar Gl. darauf stößt...bei weniger Masse erhalten sie schließlich auch eine geringere oder gar kein Quote, vllt. erbarmt sich z.B. ein örtlicher Bänker dann doch zur Teilnahme, wenn es mal wieder gilt, Anfechtungsansprüche gegen das FA durchzusetzen?

  • ... wie ich mit meinem örtlichen Finanzamt Krieg führte.

    In der aktuellen ZInsO ist jetzt das amüsante Urteil des FG Münster vom 07.11.2011 - 11 V 2705/11 veröffentlicht. Es belegt recht anschaulich, daß auch in anderen Bundesländern zuweilen (einzelne) Mitarbeiter von Finanzämtern auf aber schon sehr lustige Ideen kommen, wenn sie einem Insolvenzverwalter mal so richtig ans ... wollen.

  • Erinnert mich an den Spruch, den der Vorsteher des Finanzamtes Meschede mal im Rahmen eines Seminars gebraucht hat: "Die Kfz-Steuer ist unsere Rache für nervige Insolvenzanfechtungen."

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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