Bedenken gegen Titelkauf (eigene kfbs) ?

  • Und untersagen kann man so was mE schlichtweg nicht, denn ich wiederhole nochmal: Eine Forderung ist rechtlich das gleiche wie zB ein paar Hausschuhe. Keine Verwaltung der Welt kann untersagen, daß ich von einem befreundeten RA mir ein paar Hausschuhe oder was auch immer kaufe. Und Forderungen sind umlauffähiges Vermögen, wie Hausschuhe, Antiquitäten, Bleistifte oder was auch immer.

    Auch durch Wiederholung überzeugt ein solches Geschäft nicht. Wenn Du bei deinem RA 80 Paar Hausschuhe kaufst, um diese zu verwerten ist das auch ein Gewerbe PUNKT! Wenn Du die Hausschuhe dann auch noch von einem Insolvenzverwalter aus einer von dir betreuten Insolvenz kaufst, dann hat das noch ganz andere Dimensionen. Wenn Du so davon überzeugt bist, dass das alles in Ordnung geht, teile das ganze deiner Einstellungsbehörde mit und sag denen, dass Du Dir sowiso nichts verbieten lässt. Dann brauchst Du aber auch nicht im Forum zu fragen, was wir davon halten. Ich bin gespannt, ob dein OLG das genauso entspannt sieht wie Du.


  • Und untersagen kann man so was mE schlichtweg nicht, denn ich wiederhole nochmal: Eine Forderung ist rechtlich das gleiche wie zB ein paar Hausschuhe. Keine Verwaltung der Welt kann untersagen, daß ich von einem befreundeten RA mir ein paar Hausschuhe oder was auch immer kaufe.


    Aber wenn ich von einem befreundeten Anwalt 50 - 70 Paar Hausschuhe kaufe mit dem Ziel, diese für einen höheren Preis weiterzuverkaufen, dann ist das doch was anderes.

    Ich persönlich finde, dass es einen üblen Beigeschmack hat, wenn ein Rpfl. als Großgläubiger auftritt. Erst recht, was die "eigenen" Titel betrifft.
    Ein spitzfindiger Schuldner könnte Dir vorwerfen, zu gut mit dem RA befreundet zu sein und dass die Titel an sich schon nicht einwandfrei sind.
    Ist natürlich Quatsch, aber wenn man so einen Stempel einmal weg hat, hat man's schwer, das wieder loszuwerden.
    Mein Rat: Finger weg.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • @Storberg #21:

    Ich bin nicht der Fred-Starter :) Also mich betrifft es ja ohnehin nicht.

    Oh... da hätte ich aufpassen sollen :oops:


    Auffällig ist, dass der Thread-Starter sich seit seiner Anfrage nicht mehr gemeldet hat. Vielleicht hat er die Fordrungen schon unter Zuhilfenahme osteuropäischer Inkassobeauftragter realisiert und sich in die Sonne abgesetzt?:cool:
    Ich persönlich halte von der Idee des Titelkaufs wenig bis gar nichts. Tatsächlich unzulässig dürfte sie allerdings m.E. nicht sein (ohne dies in irgendeiner Weise überprüft zu haben!).

  • Ich kenne ein Inkassobüro, dass Titel aufkaufen würde. Aber macht euch über den Kaufpreis keine Illusionen. Mehr als 5 % der titulierten Forderung ist da nicht drin.
    Achja, mehr wie 15 Titel sollten es schon sein.

    Gerne PM an mich

  • Wenn ein Organ der Rechtspflege sich zum Vollstrecker seiner eigenen Bescheide macht - ist da nicht der Rechtsstaat gefährdet?:gruebel:


    Ironiemodus: Etwas so, wie eine Stadtkasse??????:teufel:


    Richtig,
    wenn das Geld in meine Tasche fliessen würde....
    aber genau genommen darf mir dann keiner böse sein - ich bin ja kein Beamter :D

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Ich habe die möglichkeit günstig von einem befreundeten RA, der seine Kanzlei aufgeben will, mehrere (ca. 50 -70) schwer eintreibbare Vollstrekungstitel (privat) zu kaufen. Geplant ist eine Abtretung und umschreibung der Forderungen auf mich.

    Wie ich bei Durchsicht der Titel festgestellt habe, sind da auch einige kfbs dabei, die ich als Rechtspfleger erlassen habe.

    Ist es bedenklich, wenn ich diese später im eigenen namen beitreiben würde?

    Was genau versprichst du dir eigtl. von dem Erwerb vmtl. uneinbringlicher Titel?
    Jeder, der mal als Vollstreckungsdezernent gearbeitet hat, weiß doch ziemlich genau,
    dass man bei dieser Art von Titeln vollkommen leer ausgeht, bzw. oben drein noch
    "gutes Geld schlechtem Geld hinterher wirft"...

    Nebenbei bemerkt: Der gesamte Thread wirkt wie'n "frühgebürtiger" Aprilscherz!

    Einmal editiert, zuletzt von probatio diabolica (24. Februar 2012 um 13:58)

  • Wie schon gesagt, hätte ich grundsätzlich keine Bedenken gegen einen Forderungsaufkauf.

    Ich würde den Forderungskauf auch nicht so problematisieren, wie es hier geschieht.
    Hier wird einfach alles enger gesehen, weil wir es von unserem Standpunkt aus betrachten und unser Gewissen in unsere Entscheidung mit einbeziehen.

    Wie sieht es denn in der Realität aus?

    Wie Azzlack vorträgt, handelt es sich um schwer eintreibbare Forderungen.

    Ich gehe daher davon aus, dass schon verschiedene Vollstreckungen fruchtlos verlaufen sind.

    Welcher Schuldner, um mal aus dessen Sicht das angebliche Problem zu betrachten, schert sich darum, wer aus dem Titel vollstreckt.

    Die meistens Schuldner werden das Wort "Inkasso...." oder ähnlich schon x-mal gehört haben. Daher ist es für sie nichts ungewöhnliches, wenn ein anderer als der originäre Anspruchsinhaber gegen sie vollstreckt.

    Denen geht es doch am A... vorbei, wer aus dem Titel vollstreckt.
    Hauptsache der Gerichtsvollzieher verlässt die Butze bald wieder.


    Bevor ich den Kauf der genannten Forderungen einginge, würde ich mir Gedanken machen, warum die Vollstreckung bislang erfolglos geblieben ist.
    Und vielleicht noch mal im Hinblick in die Akten werfen, um einen Überblick über die Solvenz der Kundschaft zu erhalten.

  • danke erst Mal für die vielen Posting - bin von der Resonanz ganz erschlagen!

    aufgrund eurer tipps wegen genehmigung des diensherrn /ggfs. Genehmigungspflicht nach RDG werde ich mich erstmal diesbezüglich schlau machen und dann schauen ob ich das ding durchziehe.

    Moralische bedenken wegen den eigenen Titeln hätte ich jetzt nicht aber ich dachte dass es da eine Vorschrift gibt, ich ich eventuell nicht kenne.

    Zitat

    Was genau versprichst du dir eigtl. von dem Erwerb vmtl. uneinbringlicher Titel?
    Jeder, der mal als Vollstreckungsdezernent gearbeitet hat, weiß doch ziemlich genau,
    dass man bei dieser Art von Titeln vollkommen leer ausgeht, bzw. oben drein noch
    "gutes Geld schlechtem Geld hinterher wirft"...

    wenn man bei diesen titeln immer leer ausginge gäbe es wohl überhaupt keine kontopfändungen o.ä. das meiste geld wird eben nicht durch die vollstreckung selbst sondern durch dann "freiwillige" Zahlungen des schuldners geholt.

    Und natürlich ist der preis heiss sonst würde ich die sache kaum anfassen.

    Danke jedenfalls nochmals!!

  • Als Verwaltung würde ich keine Genehmigung erteilen. Von mir selbst erlassene Titel würde ich schon gar nicht kaufen. Auch dürfte das RDG maßgeblich sein. Anwälte, gerade in Ghetto-Town, sind wegen des "neuen Kollegen'' sicher hocherfreut. Das Finanzamt könnte sich melden.Nein, da rate ich ab.

  • Vielleicht hat er die Fordrungen schon unter Zuhilfenahme osteuropäischer Inkassobeauftragter realisiert und sich in die Sonne abgesetzt?:cool:

    Mein Lieblingsinkassounternehmen -von einer sehr genervten Gläubigerin selbst erfunden und hierzu einen eigenen Briefkopf entworfen-: Russian Inkasso Partners oder kurz RIP das Firmenlogo ein kleiner Grabstein....:teufel:

  • Auch § 49b Abs. 4 BRAO sollte bei der Aktion Beachtung finden.

    Im übrigen verweise ich auf den Thread https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…r+inkassob%FCro. In Anbetracht der hier geäußerten teilweisen pflichtgemäßen Empörung kann man sich dann ja mal überlegen, ob das alles so schlimm ist, wenn andernorts sogar ein Inkassobüro genehmigt worden ist.

  • Also wegen dem RDG würde ich mir keine Gedanken machen, in eigener Angelegenheit, die es dann doch ist, kann jederman tätig werden. Fraglich ist dann eher, welche Vergütung man dafür bekommt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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