Und untersagen kann man so was mE schlichtweg nicht, denn ich wiederhole nochmal: Eine Forderung ist rechtlich das gleiche wie zB ein paar Hausschuhe. Keine Verwaltung der Welt kann untersagen, daß ich von einem befreundeten RA mir ein paar Hausschuhe oder was auch immer kaufe. Und Forderungen sind umlauffähiges Vermögen, wie Hausschuhe, Antiquitäten, Bleistifte oder was auch immer.
Auch durch Wiederholung überzeugt ein solches Geschäft nicht. Wenn Du bei deinem RA 80 Paar Hausschuhe kaufst, um diese zu verwerten ist das auch ein Gewerbe PUNKT! Wenn Du die Hausschuhe dann auch noch von einem Insolvenzverwalter aus einer von dir betreuten Insolvenz kaufst, dann hat das noch ganz andere Dimensionen. Wenn Du so davon überzeugt bist, dass das alles in Ordnung geht, teile das ganze deiner Einstellungsbehörde mit und sag denen, dass Du Dir sowiso nichts verbieten lässt. Dann brauchst Du aber auch nicht im Forum zu fragen, was wir davon halten. Ich bin gespannt, ob dein OLG das genauso entspannt sieht wie Du.