Folgendes wurde heute in unserer Zeitung veröffentlicht:
Mit dem seit 1999 möglichen Verbraucherinsolvenzverfahren hat der Schuldner die Möglichkeit, sich von der Schuldenlast teilweise oder vollständig zu befreien. Die gesamte Prozedur erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren. Zugleich kommen die Gläubiger auf diese Weise zu einem Teil ihrer Außenstände. Gibt es im Verbraucher-Insolvenzverfahren mit den Gläubigern keine außergerichtliche Einigung, so wird im Insolvenzverfahren geklärt, nach welchem Schlüssel der Schuldner über sechs Jahre seine pfändbaren Werte an die Gläubiger abzustottern hat.