Verfassungsbeschwerde

  • Hier: http://www.dnoti.de/DOC/2012/2bvr2537_11.pdf hat das BVerfG den Zuschlag aufgehoben.

    Da hätte ich allerdings auch keinen Zuschlag erteilt.

    Sondern? Die Bietzeit abgebrochen?


    Ich hätte den GV ganz sicher gefragt, ob er einen Knall hat.

    O.K. - Da ich ja ein höflicher und netter Mensch bin, hätte ich das nur ganz für mich alleine gedacht, und den Vollstreckerkollegen höflich gefragt, ob er nicht mit seiner Vollstreckungsmaßnahme bis zur Schließung der Sitzung zuwarten könne und mich für seine zuvorkommende Geduld bedankt.

    Ein Flugzeug zu erfinden ist nichts - es zu bauen ein Anfang - Fliegen, das ist alles.

    (Otto Lilienthal/Ferdinand Ferber)

  • nojuris: Die Akte ist nicht beim BVerG sondern bei der StA. Ich werde nach Eingang der Akte weitermachen und nicht auf die Entscheidung über die Beschwerde vom BVerfG warten.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki




  • Ich wüsste nicht, wie ich mich in solch einem Moment verhielte. Wie hättest Du, als erfahrener ZVGler, gehandelt?


    Nun ja, zunächst würde ich mir, glaube ich, den Schuldner nicht so einfach aus dem Saal "kidnappen" lassen, in dem ich während des Termins die Hoheitsgewalt habe. Das nicht freiwillige Entfernen des Schuldners bedeutet doch in jedem Fall eine Beschneidung seiner verfassungsmäßigen Rechte in "meinem" Verfahren. Insofern ist auch die Entscheidung des Landgerichts in jener Sache für mich nicht verständlich. Der Ärger der Rückabwicklung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hätte vermieden werden können, hätte das Landgericht, den Zuschlagsbeschluss nicht in Rechtskraft erwachsen lassen.
    Wäre der Schuldner mir dennoch unfreiwillig abhanden gekommen, hätte zumindest ein Verkündungstermin anberaumt werden müssen. Hier hätte ich den Schuldner vermutlich über seine Rechte aufgeklärt und hätte er irgendwelche Einwendungen ob seiner Verhaftung erhoben, wäre der Zuschlag zu versagen gewesen. Wären die Einwendungen im Rahmen einer Beschwerde gekommen, hätte ich der Beschwerde abgeholfen und den Zuschlag versagt.
    Eines der wichtigsten zu beachtenden Dinge im ZVG-Verfahren ist m.E. ein faires, nach verfassungsmäßigen Grundsätzen geführtes Verfahren, was in vorliegendem Fall, wie das BVerfG richtig feststellt, nicht gegeben war. Ich denke nicht, dass man wie das LG, sagen kann, selbst schuld, warum schafft der Schuldner die Grundlage für einen Haftbefehl gegen ihn. Das eine Verfahren hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein GV auf die Idee gekommen wäre, jemanden in einer Sitzung beim Richter z.B. aus einem Ziviltermin zu verhaften. Wie kommt der also auf die Idee, das bei einer Versteigerung, die nur der Rechtspfleger leitet, tun zu können/dürfen?? Ich glaube, hier hätte ich erheblichen Klärungsbedarf mit dem Kollegen! Ist doch unterm Strich auch eine Störung des Termins...zusätzlich zu den Rechten des Schuldners auf Terminswahrnehmung. Es geht ja immerhin nicht "nur" um eine Pfändung, sondern wir greifen, wie mal wieder verdeutlicht wird, erheblich in grundgesetzlich geschützte Rechte ein (ich weiß auch, dass das Eigentum am Geld dann weg ist, aber Grundeigentum ist doch noch etwas anderes). Ich kann mir auch nicht vorstellen, so gehandelt zu haben, aber ich kenne auch die Akte, den Schuldner etc. nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hier:http://www.dnoti.de/DOC/2012/2bvr2537_11.pdfhat das BVerfG den Zuschlag aufgehoben.

    Da hätte ich allerdings auch keinen Zuschlag erteilt.

    Sondern? Die Bietzeit abgebrochen? Einen Zuschlagsverkündungstermin anberaumt in der Hoffnung, der Schuldner habe sich bis dahin "freigekauft"?Ich wüsste nicht, wie ich mich in solch einem Moment verhielte. Wie hättest Du, als erfahrener ZVGler, gehandelt?

    Man hätte zumindest den Termin verlängern können (wer sich noch erinnert, ewig dauert die Abgabe der eV ja auch nicht) und wenn es länger dauert, telefonisch beim GV nachfragen, wann er gedenkt, den Schuldner wieder abzuliefern. Bei unangemessener (wie auch immer man das in diesem Fall definieren will) Dauer hätte ein Verkündungstermin bestimmt werden können.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich hatte mal sowas Ähnliches, wobei der Schuldner, wenn ich mich richtig erinnere, nach meinem Einwirken erst nach dem Termin verhaftet worden ist.

    Die Verhaftung selbst scheint dem Gericht zumindest in dem Moment nicht bekannt gewesen zu sein:

    "Im Protokoll des Versteigerungstermins ist festgehalten, dass der Beschwerdeführer nach Eröffnung der Bietzeit vom Gerichtsvollzieher verhaftet wurde. Der im Termin weder anwaltlich noch anderweitig rechtskundig vertretene Beschwerdeführer hatte eigenem Vorbringen zufolge aufgrund der Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers keine Möglichkeit, den die Zwangsversteigerung leitenden Rechtspfleger davon zu unterrichten, dass er entgegen seinem Willen nicht mehr am Verfahren teilnehmen konnte."

  • Also beabsichtigt war in einem meiner Termine auch eine Verhaftung. Aber der Schuldner ist nicht erschienen. Der GV hat mir vorher Bescheid gesagt. Mal davon ab, dass ich alle GVs kenne (ich war mal Prüfungsbeamter) und aus purer Neugier nach seinen Absichten gefragt hätte.
    Aber es war auch abgesprochen, dass die Verhaftung nach meinem Termin bzw. beim Verlassen des Saales erfolgen soll. Die Wachtmeister wußten auch schon Bescheid. Aber einfach aus dem Termin entführen geht gar nicht.

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  • Ich hatte mal sowas Ähnliches, wobei der Schuldner, wenn ich mich richtig erinnere, nach meinem Einwirken erst nach dem Termin verhaftet worden ist.

    Die Verhaftung selbst scheint dem Gericht zumindest in dem Moment nicht bekannt gewesen zu sein:

    "Im Protokoll des Versteigerungstermins ist festgehalten, dass der Beschwerdeführer nach Eröffnung der Bietzeit vom Gerichtsvollzieher verhaftet wurde. Der im Termin weder anwaltlich noch anderweitig rechtskundig vertretene Beschwerdeführer hatte eigenem Vorbringen zufolge aufgrund der Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers keine Möglichkeit, den die Zwangsversteigerung leitenden Rechtspfleger davon zu unterrichten, dass er entgegen seinem Willen nicht mehr am Verfahren teilnehmen konnte."

    :confused:
    Wenn das im Versteigerungsprotokoll steht, dann wusste der Protokollführer (wird wohl der Rechtspfleger gewesen sein) von der Verhaftung. Wie dann die mangelnde Unterrichtungsmöglichkeit gemeint sein kann, erschließt sich mir nicht ganz. Ich vermute mal, der Verhaftete konnte dem Rechtspfleger nicht mehr sagen: "Ich will aber während des gesamten Termins dabei sein (um zu bieten/um Prozesshandlungen vorzunehmen, z.B. Sicherheit zu verlangen)."

    Ich kann mir - wie oldman - nicht vorstellen, dass die Verhaftung nicht schon im Voraus mit dem Rechtspfleger abgesprochen war. Fast möchte der unbefangene Beobachter vermuten, dass der Rechtspfleger ein eigenes Interesse daran hatte, den - möglicherweise schwierigen - Vollstreckungsschuldner aus dem Saal zu haben.

  • (...) Fast möchte der unbefangene Beobachter vermuten, dass der Rechtspfleger ein eigenes Interesse daran hatte, den - möglicherweise schwierigen - Vollstreckungsschuldner aus dem Saal zu haben.

    Das war auch mein erster Gedanke.
    Nur kann das wohl kaum eine gelungene Lösung sein, denn

    Eines der wichtigsten zu beachtenden Dinge im ZVG-Verfahren ist m.E. ein faires, nach verfassungsmäßigen Grundsätzen geführtes Verfahren, was in vorliegendem Fall, wie das BVerfG richtig feststellt, nicht gegeben war.

    ist uneingeschränkt zuzustimmen.

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    (Otto Lilienthal/Ferdinand Ferber)

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