Hier: http://www.dnoti.de/DOC/2012/2bvr2537_11.pdf hat das BVerfG den Zuschlag aufgehoben.
Da hätte ich allerdings auch keinen Zuschlag erteilt.
Sondern? Die Bietzeit abgebrochen?
Ich hätte den GV ganz sicher gefragt, ob er einen Knall hat.
O.K. - Da ich ja ein höflicher und netter Mensch bin, hätte ich das nur ganz für mich alleine gedacht, und den Vollstreckerkollegen höflich gefragt, ob er nicht mit seiner Vollstreckungsmaßnahme bis zur Schließung der Sitzung zuwarten könne und mich für seine zuvorkommende Geduld bedankt.