Habe hier einen nachlass der vermutlich nur aus kleinen Bruchteilen (in Erbengemeinschaft ) an landw Grundstücken und einem alten haus (Alleineigentum)
besteht.Die Sparkasse fragt nach Erben an, also könnte das Konto überzogen sein
Alle bekannten Erben haben ausgeschlagen.Die Bank die das haus finanziert hat will ihre Forderung realisieren, die Stadt einen wasserschaden bezahlt bekommen
Das Haus bedarf der Fürsorge.
also Nachlasspflegschaft anordnen?
aber: für die evtl nötige Türöffnung zur ersten Sichtung entstehen kosten.
Kann man das vom Ortsgericht machern lassen und wer trägt die Kosten, falls der Nachlass überschuldet ist?
wie würdet ihr verfahren??auch weiter