Ich meine, dass ein sehr ähnlicher Fall hier schon mal diskutiert wurde, konnte ihn aber über die Suche nicht wiederfinden.
Der Erblasser hat durch Testament seinen Enkel A als Erben eingesetzt, ersatzweise Enkel B. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einer Wohnungseigentumseinheit. Die Lebensgefährtin des EL bekommt als Vermächtnis ein lebenslanges Wohnungsrecht.
Enkel A (20 Jahre alt) hat die Ausschlagung erklärt, die Eltern des B für diesen ebenfalls. B (16 Jahre alt) war bei der Ausschlagung anwesend und hat (wie sein Bruder) offenbar kein Interesse an der Hütte und will sich jeglichen Ärger damit sparen.
Mein erster Gedanke war, die Genehmigung auf keinen Fall zu erteilen. Andererseits sollen die Wünsche des Minderjährigen ja auch berücksichtigt werden.
Gibt es zur Abwägung zwischen den Wünschen des Betroffenen und der rein wirtschaftlichen Betrachtung Literatur oder Rechtsprechung? Oder hat jemand sonst einen Rat?