Übertragung der Nachlassverfahren auf Notare vom Tisch ?

  • @Harry:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Notare hier die treibende Kraft sind. Nachlassverfahren sind zeitintensiv und bringen keinen Gewinn. Ein freiberuflicher Notar hat daran mit Sicherheit kein großes Interesse. Vielmehr dürfte der jeweilige Landeshaushalt hier im Blickpunkt stehen: Personalkosten sparen und zwar um jeden Preis, auch wenn darunter die Rechtspflege leiden wird. Ist hier in Ba-Wü gerade ein großes Thema (Notariatsreform).

  • Ich sehe das wie Justus.

    Grundvoraussetzung wäre (für mich) aber doch, dass Notare eine anständige Ausbildung erhalten. Diese Pflichtseminare sind ja nun wirlich nicht das gelbe vom Ei und ganz einfach lächerlich. Jede ReNo lernt in der Berufsschule mehr über das Notariat als der Notar in seiner "Vorbereitunsphase" auf das Notaramt. Gut, der Notar braucht die Befähigung zum Richteramt für die Zulassung zum Notar (aber was heißt das schon?!) die tatsächliche Arbeit erledigen aber andere (mit mehr Ahnung).

    Noch sehe ich das ganze Theater gelassen. Notfalls gehe ich in Vorruhestand.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • @ katzenfisch:

    Die anständige Ausbildung der Notare war in Württemberg durch das 5-jährige Studium an der Notarakademie gewährleistet. Doch leider wurde das Studium eingestellt :daumenrun (vgl. Thread Notariatsreform in Ba-Wü.). Sollte ich mal freiberuflicher Notar werden, hätte ich - für den Fall der Übertragung - kein Problem mit der Bewältigung der nachlachlassgerichtlichen Aufgaben, da ich ja diese Aufgaben auch jetzt schon als "Nachlassrichter" wahrnehme. Für die anderen Freiberufler sehe ich da aber ein Problem, da dieses gerichtliche Verfahren nicht zur eigentlichen notariellen Arbeit passt.

  • Amtsnotare in BaWü können nicht mit den RA-Notaren in der Rest-BRD verglichen werden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • TL:

    Was die Erfahrung im FG-Bereich angeht kann man die RA-Notare/Nur-Notare mit den Amtsnotaren nicht vergleichen, da sind die Württemberger (auch teilweise die Badener) zwangsläufig im Vorteil. Im Beurkundungsbereich mag die Sache u.U. anders liegen.

  • Bei dem erneuten Versuch der Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare handelt es sich wohl wieder um eine Bundesratsinitiative aus Bayern und Sachsen-Anhalt. Mehrheiten im Bundestag dafür wird es dafür nach meiner Auffassung nicht geben, da es seit dem letzten Versuch keine neuen sachlichen Gründe und personellen Veränderungen gegeben hat.

  • Amtsnotare in BaWü können nicht mit den RA-Notaren in der Rest-BRD verglichen werden.


    *Räusper*




    Das war eine durchaus sachlich gemeinte Feststellung!!!!:cool:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich bezog mich mehr auf die Tatsache, dass auch die bayerischen Notare höchstwahrscheinlich nur ungern mit den Anwaltsnotaren verglichen werden wollen (auch wenn ich persönlich die daraus gefolgerte Qualität der bayerischen Notare bisweilen für etwas überbewertet halte).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bei dem erneuten Versuch der Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare handelt es sich wohl wieder um eine Bundesratsinitiative aus Bayern und Sachsen-Anhalt. Mehrheiten im Bundestag dafür wird es dafür nach meiner Auffassung nicht geben, da es seit dem letzten Versuch keine neuen sachlichen Gründe und personellen Veränderungen gegeben hat.



    Dein Wort in Gottes Ohr ...

  • Justizministerin Kolb (SPD) fordert: Erbschein künftig vom Notar

    Sachsen-Anhalt will den Notaren neue Aufgaben zuweisen. Das Kabinett habe grünes Licht für eine entsprechende Bundesratsinitiative gegeben, die gemeinsam mit Bayern und Niedersachsen gestartet werden soll, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erbscheine vom Notar und nicht mehr vom Amtsgericht ausgestellt werden. Notare sollen für alle Aufgaben von der Nachlass-Sicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von Testamentsvollstreckern zuständig sein.

    Bisher können Bürger sowohl beim Notar wie bei Gericht Erbscheinanträge einreichen, die Erbscheine selbst dagegen stellt allein das Amtsgericht aus.

    http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data…08/042_2008.htm

    Quelle: Newsletter http://www.rechtspfleger.net

  • Bei dem erneuten Versuch der Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare handelt es sich wohl wieder um eine Bundesratsinitiative aus Bayern und Sachsen-Anhalt. Mehrheiten im Bundestag dafür wird es dafür nach meiner Auffassung nicht geben, da es seit dem letzten Versuch keine neuen sachlichen Gründe und personellen Veränderungen gegeben hat.



    Eine Garantie ist das aber mit Sicherheit nicht, wie ich die Spezies "da oben" einschätze...

    Never touch a running system - aber das dachte ich bei der BRAGO auch schon. Die Säcke da oben können wohl nicht mal Englisch.

  • und eine echte Unverschämtheit finde ich auch, zunächst die kleineren Amtsgerichte und Zweigstellen aufzulösen und dann zu argumentieren die Notare wären bürgernäher, weil im Gegensatz zu den Nachlaßgerichten flächendeckend vorhanden.

  • Leute seht es doch mal von der Seite, dann muss sich nicht mehr das Gericht damit herum plagen, dass die vom Notar unverständlich formulierten Testamente ausgelegt werden.
    Ist doch viel einfacher, wenn der Notar, der den Blödsinn verzapft hat, auch gleich für die Auslegung der Erklärungen zuständig ist. Vielleicht erinnert er sich ja noch dran, was die Erblasser eigentlich wollten. :wechlach:

    Blöd wirds natürlich, wenn die zu nem anderen Notar gehen und der sich wiederum seine ganz eigenen (verqueren) Gedanken dazu machen kann.

    Apropos Niedersachsen als Beteiligte an der Sache. Unsere Ministerin ist leider nicht direkt gewählt worden, vielleicht schafft sie es ja über die Liste. :teufel:
    Woran das nur liegen mag?


  • Apropos Niedersachsen als Beteiligte an der Sache. Unsere Ministerin ist leider nicht direkt gewählt worden, vielleicht schafft sie es ja über die Liste. :teufel:
    Woran das nur liegen mag?


    Höre ich da etwa Schadenfreude heraus!? ;)

    Man hörte allerdings schon vor der Wahl Gerüchte, dass Die Regierung Wulff die besagte Ministerin nicht mehr wirklich unterstützt. Wäre doch passend, wenn man nun das Justiz-Ressort an die stärker gewordene FDP abgeben "müsste". :teufel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ulf und henriette So viel Glück haben wir wohl doch nicht. Sie war vorher ja auch nicht MdL, sondern aufgrund ihrer "Qualifikation" zur Ministerin ernannt worden.
    Zum Thema: Dass das Nachlassverfahren kein Geld bringen soll, wie hier mehrfach gepostet, stimmt nicht. Da macht die Justiz sogar "Gewinn" mit.
    Dass "unsere" Anwaltsnotare Erbscheine erteilen sollen, wird nicht dazu führen, dass es qualitativ nach vorne gehen wird. Den Erblasserwillen im Auslegungswege zu ermitteln wenn man selber nichtmal ein Testament ordentlich fassen kann, stelle ich mir echt schwer vor...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Ulf und henriette So viel Glück haben wir wohl doch nicht. Sie war vorher ja auch nicht MdL, sondern aufgrund ihrer "Qualifikation" zur Ministerin ernannt worden.
    Zum Thema: Dass das Nachlassverfahren kein Geld bringen soll, wie hier mehrfach gepostet, stimmt nicht. Da macht die Justiz sogar "Gewinn" mit.
    Dass "unsere" Anwaltsnotare Erbscheine erteilen sollen, wird nicht dazu führen, dass es qualitativ nach vorne gehen wird. Den Erblasserwillen im Auslegungswege zu ermitteln wenn man selber nichtmal ein Testament ordentlich fassen kann, stelle ich mir echt schwer vor...



    Qualifikation? Niedlich.
    Ich finde ja, dass sie vielmehr durch ihre kurzen Lederröckchen aufgefallen ist. Diese Frau hat sich doch mit allem verbrannt, was sie angefasst hat.
    Oder frei nach Ekel Alfred:
    "Wenn man keine Ahnung hat, dann hält man bescheiden die Schnauze!"

  • Dann können wir den § 36 GBO ja neu entdecken, ohne künftig unsere Kollegen zu ärgern.

    Und auch § 82a S. 2 GBO kann sicherlich befreiter angewendet werden. Ich hoffe, der Gesetzgeber regelt die Zuständigkeit so zufriedenstellend, dass dann nicht das Grundbuchamt von Pontius zu Pilatus rennt.

    Mit der Bezugnahme auf die Nachlassakten des Gerichts ist dann jedenfalls Schluss. Das wird die Verlage freuen, weil die Kommentierungen dann (wenn auch kaum messbar) dünner werden.


    :D

    Es wird Zeit, dass insbesondere für das Verfahren nach § 36 GBO
    endlich die Bausteine in unseren EDV-Programmen angepasst werden (Nachtext und Nachfolgeprogramme)
    Was sich die Beteiligten da Geld beim Notar sparen könnten:D
    Man sollte es sich vielleicht doch überlegen, vielleicht werden bei Anwendung des § 36 GBO die Peppsy-zahlen entsprechend erhöht. Dann könnten wir ja tätig werden.
    P.S. Ich habe bisher von keinem Notar bei uns gehört, dass er scharf auf die Übernahme der Nachlasssachen wäre (Platzprobleme etc.).

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