Liebe Kollegen,
ich bin seit kurzem in der Nachlassabteilung für die Eröffnungen zuständig. Dort habe ich nun einige Akten, bei denen teilw. Beteiligte und Vertreter von Beteiligten und auch unbeteiligte Dritte Auskünfte bezüglich Ausschlagungen / Erben und Verlauf des Verfahrens haben möchten.
Ich bin mir dort in der Regel sehr unsicher, wann nun ein berechtigtes Interesse gegeben ist und wann nicht. Ich wollte nun mal fragen, ob ihr mir da ein wenig aus eurer praktischen Erfahrung berichten könnt.
Gibt es fälle, bei denen ihr grundsätzlich ein berechtiges Interesse bejaht / verneit?
In welcher Form wird Akteneinsicht gewährt? Einfach Antwortschreiben oder durch Übersendung der Akten?
Worauf habe ich in der Praxis besonders zu achten?
Bin - wie gesagt - mit dem Thema noch nicht ganz vertraut und deshalb noch etwas unsicher und freue mich über jeden guten Tipp!
Danke schonmal