Ihr kennt sicherlich auch das (un)schöne Problem, dass seitens des Schuldners Geldbeträge an die Masse zu zahlen sind, er dazu aber gar keine Lust verspürt und sich standhaft weigert, seiner Zahlungspflicht nachzukommen.
Wir haben hier so einen Kandidaten, der ein paar 100 EUR zahlen müsste, es aber nicht tut. Er ist selbständig tätig, die Selbständigkeit ist freigegeben. Daher wäre es natürlich sehr verlockend, in die freigegebene Selbständigkeit zu vollstrecken. § 89 würde dem ja nicht entgegenstehen, da wir nicht aus einer Insolvenzforderung vollstrecken würden.
Nur: Wo krieg ich nen Titel her? Man könnte ja einfach mal einen Mahnbescheid gg. den Schuldner beantragen, aber was für ein Anspruch besteht denn seitens des Insolvenzverwalters gg. den Schuldner? Ist ja irgendwie ein ganz eigenes Rechtsverhältnis zwischen den beiden und ich bin mir nicht so klar darüber, aus welchem Rechtsgrund der Anspruch des Verwalters kommen soll.