Hallo zusammen,
folgender Fall:
A + B sind in Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts eingetragen. B verstirbt. Erbe ist gemäß Erbschein C (Sohn).
Der Erbschein weist nicht aus, ob er aufgrund deutschen oder aufgrund italienischen Erbrechts erteilt wurde. Laut Akte wohl Italien. Allerdings Beschränkung auf in Deutschland befindliche Nachlassgegenstände.
Die Ehe zwischen A und B ist rechtskräftig geschieden.
Was trage ich nun als Beteiligtenverhältnis ein? Bin etwas ratlos.