Task-force und recarinim: warum den Gegner anhören?
"Unsinn wird nicht verbeschieden."
Auch der Gegner soll Schmerzen haben und wissen, womit wir uns rumquälen müssen
Task-force und recarinim: warum den Gegner anhören?
"Unsinn wird nicht verbeschieden."
Auch der Gegner soll Schmerzen haben und wissen, womit wir uns rumquälen müssen
Das ist ein Verfahren wie jedes andere. Und ein "um Antwort wird gebeten" muss man ja nicht schreiben. Außerdem kommt garantiert ein Rechtsmittel und dann sollte alle Formalien erfüllt sein.
Hallo,
ich habe ein Schreiben eines Reichsbürgers mit der Überschrift: "Einspruch, Rechtsbeschwerde und Erinnerung". Eigentlich hatte ich ja nur einen Antrag nach §11 RVG zur Kenntnis und evtl. Stellungnahme geschickt. Die Einwendungen des Reichsbürgers sind natürlich nicht gebührenrechtlich und ich dürfte nicht festsetzen aber der Anwalt hat ja vertreten und der Einwand ist offensichtlich aus der Luft gegriffen (wie es so schön im von Eicken, Hellstab, Lappe etc. steht). Ich würde gerne festsetzen.
Hat denn jemand zu so einem Fall Rechtsprechung?
Bei beck, juris und im Netz allgemein findest Du eine Fülle von Rechtsprechung zum üblichen Reichsbürger-Vorbringen.
Siehe auch das Handbuch Reichsbürger
Hat denn jemand zu so einem Fall Rechtsprechung?
Die schönste, mir bekannte Entscheidung zu dieser - ich nenn sie mal - veschwurbelten Gruppierung ist diese hier: "Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichtsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist." Da die aber schon im Forum erwähnt wurde: hier noch eine.
Hallo,
ich habe ein Schreiben eines Reichsbürgers mit der Überschrift: "Einspruch, Rechtsbeschwerde und Erinnerung". Eigentlich hatte ich ja nur einen Antrag nach §11 RVG zur Kenntnis und evtl. Stellungnahme geschickt. Die Einwendungen des Reichsbürgers sind natürlich nicht gebührenrechtlich und ich dürfte nicht festsetzen aber der Anwalt hat ja vertreten und der Einwand ist offensichtlich aus der Luft gegriffen (wie es so schön im von Eicken, Hellstab, Lappe etc. steht). Ich würde gerne festsetzen.
Hat denn jemand zu so einem Fall Rechtsprechung?
Die Einwendungen sind offensichtlich rechtsmißbräuchlich und gehen an der Sache vorbei. Sie sind somit auch nicht als nicht gebührenrechtliche Einwendung im Sinne des § 11 Abs. 5 RVG zu behandeln.
So ähnlich halt.
Bemerkenswert, dass der werte Herr Reichsbürger einen Rechtsanwalt beauftragt, der ihn in dieser ach-so-nichtexistenten Rechtswelt vertritt... und da wir im Forum "Zwangsvollstreckung" sind, kann ich mir vorstellen, dass er auch noch eine der ach-so-unrechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen lassen wollte (aber das ist natürlich rein spekulativ). Super. Richtig konsequent.
ja die "Reichsbürger" sind schon erheiternd
ja die "Reichsbürger" sind schon erheiternd
Nur, wenn sie nicht schäumend und keifend vor dir stehen.:D
Das Thema is schon sehr alt.Ich hätte trotzdem mal noch ne Frage dazu. Hatte es schon mal jmd von euch,dass er in so einem Schreiben eine Frist gesetzt bekommen hat, binnen der er abstreiten oder widerlegen soll, dass Rechtsnormen nicht gelten, er nicht strafbar gehandelt hat etc. und wenn er dies nicht tut gilt es als zugestanden? Wie reagiert ihr denn auf sowas?
Das Thema is schon sehr alt.Ich hätte trotzdem mal noch ne Frage dazu. Hatte es schon mal jmd von euch,dass er in so einem Schreiben eine Frist gesetzt bekommen hat, binnen der er abstreiten oder widerlegen soll, dass Rechtsnormen nicht gelten, er nicht strafbar gehandelt hat etc. und wenn er dies nicht tut gilt es als zugestanden? Wie reagiert ihr denn auf sowas?
Man muss nicht auf jeden Schwachsinn reagieren. Von daher also: gar nicht.
Für NRW gibt es im Intranet hierzu sogar eine eigene Handreichung, welche Bob Loblaw im Prinzip Recht gibt:
"2. Bescheidung von Anträgen
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Konkret formulierte Anträge sollten in kurzer schriftlicher Form beschieden werden, sofern sie nicht missbräuchlich sind.
Missbräuchliche Eingaben, die erkennbar auf eine Verschleppung des Verfahrens ...
müssen nicht beantwortet werden, sofern sie keine weitergehenden förmlichen Anträge oder Dienstaufsichts-beschwerden enthalten "
[/FONT][/FONT]
Das Thema is schon sehr alt.Ich hätte trotzdem mal noch ne Frage dazu. Hatte es schon mal jmd von euch,dass er in so einem Schreiben eine Frist gesetzt bekommen hat, binnen der er abstreiten oder widerlegen soll, dass Rechtsnormen nicht gelten, er nicht strafbar gehandelt hat etc. und wenn er dies nicht tut gilt es als zugestanden? Wie reagiert ihr denn auf sowas?
Man muss nicht auf jeden Schwachsinn reagieren. Von daher also: gar nicht.
Und sollte das Schreiben zB. eine Zahlungsaufforderung enthalten, die "als zugestanden gilt", wenn man nicht widerspricht, dann sollte dies an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
In den letzten ein, zwei Jahren wurde das Thema Reichsbürger ja nun etwas intensiver von der Öffentlichkeit beäugt und doch etwas ernster genommen als früher. Eine Behörde reagierte nun sogar mit Führerscheinentzug.
Hat sich bei Euch in der Praxis seither in dieser Hinsicht im Umgang mit der Klientel etwas verändert? Nachdem die eine Zeitlang bei uns (Bank) wirklich häufig aufgeschlagen sind, ist es seit einiger Zeit wirklich sehr ruhig in dieser Richtung.
Das Stichwort heißt, mit den eigenen Waffen schlagen: In der Presse war ein interessanter Artikel.
Echte Reichbürger schicken wohl oft ihre Personalausweise an die Städte und Gemeinden zurück. Diese dürfen
die Ausweise nicht vernichten, sondern müssen sie aufwändig aufbewahren.
Erste Städte haben damit großen Erfolg, dass sie für die Verwahrung der Ausweise tägliche Gebühren von € 5,00
verlangen. 70 % haben anschließend ihre Ausweise wieder abgeholt.
Vor der letzten Wahl sollen vermehrt Reichsbürger an Notariate herangetreten sein, damit diese eine beglaubigte Ablichtung des Wahlscheins erstellen - damit sie nach Abgabe des Originals bei der Wahl noch einen "Identitätsnachweis" haben...
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