Liebes Forum!
Mir liegt ein Antrag auf Löschung des Testamentsvollstreckervermerks vor. Der Testamentsvollstrecker erklärt darin in der Form des § 29 GBO, dass er sämtliche Aufgaben erfüllt habe (in Einzelheiten) und somit die TV beendet sei. Das Testamentsvollstreckerzeugnis wurde bereits zum Nachlassgericht zurückgegeben, so dass dieses bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht vorlag.
Meine Frage:
Kann ich trotzdem löschen? Oder brauch ich das Zeugnis?