Räumungsschutz § 765a ZPO

  • Aus meiner Sicht reicht es nicht, wenn der Schuldner nur die Nutzungsentschädigung für Dezember bezahlt. Die gesamten Mietrückstände müssen ausgeglichen sein.

    Aber auch das dürfte hier dem Schuldner nicht helfen, wenn die Kündigung der Wohnung (auch) wegen seines Verhaltens erfolgte.

  • Rechtlich ist es ja so, dass du zunächst eine sittenwidrige Härte brauchst. Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass ein Zwischenumzug wegen einer sehr kurzen Zeit eine solche Härte darstellen kann. In einem von mir entschiedenen Fall hätte der Schuldner wegen zwei Wochen zwischen Räumungstermin und dem Beginn des neuen Mietvertrags in eine Obdachlosenunterkunft ziehen müssen. Daher habe ich Räumungsschutz bewilligt, was mein LG auch bestätigt hat.

    Hier liegen beinahe 5 Monate zwischen Räumung und neuem Mietvertrag. Ob bei dieser relativ langen Zeitspanne ein Zwischenumzug noch unzumutbar ist? Zumindest in meinen Augen erscheint dies fraglich.

    Selbst wenn du dies noch bejahen würdest, müsstest du die Interessen des Schuldners gegen die des Gläubigers abwägen. Räumungsschutz gibt es nur, wenn die Interessen des Schuldners die des Gläubigers erheblich übersteigen.

    Der Gläubiger scheint hier erhebliche Interessen an einer zeitnahen Räumung zu haben. Der Schuldner hat sich bereits in der Vergangenheit als unzuverlässiger Zahler erwiesen. Außerdem stört er nach dem Vortrag des Gläubigers den Hausfrieden, was ggf. zu weiteren rechtlichen Schwierigkeiten führen könnte (Stichwort: Risiko einer Mietminderung wegen nächtlicher Ruhestörung). Zudem würdest du den Vermieter mit dem Räumungsschutz in den Schadensersatz gegenüber dem neuen Mieter treiben, wenn dieser die Wohnung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen kann (immer vorausgesetzt, das mit dem mündlichen Mietvertrag erweist sich als zutreffend).

    Daher würde ich, falls du den Zwischenumzug grundsätzlich für eine sittenwidrige Härte hältst, zunächst den Schuldner mit sehr kurzer Frist anhören und/oder einen Termin bestimmen. Im dümmsten Fall müsstest du dann über streitig gebliebene Tatsachenbehauptungen (Vorliegen eines Mietvertrags / nächtliche Ruhestörungen) Beweis erheben müssen.

    Wenn du den Zwischenumzug für zumutbar hältst, käme es auf die Interessensabwägung nicht mehr an.

  • Bei dem Sachverhalt würde ich zurückweisen. Passiert ja auch nichts, dem Schuldner steht der Beschwerdeweg offen.

    Stelle ich ein und der Gläubiger erhebt (erfolgreich) Beschwerde, muss ein neuer Termin bestimmt werden. Das alles dauert, so dass dann mit etwas Glück wirklich nur zwei Wochen zwischen neuem Räumungstermin und Mietbeginn liegen. Also wird wieder eingestellt.

    Den Parteivortrag unterstelle ich erst mal als wahr. Also gibt es den mündlichen Mietvertrag. Bestünden da Zweifel, kann man den Gläubiger auffordern, den schriftlich zu verfassen und vorzulegen. Alles, auf was man sich mündlich einigt, kann man auch zu Papier bringen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich brauche nochmal Hilfe.... Die Schuldnerin hat nun sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eingelegt. Ich werde einen Nichtabhilfebeschluss machen und die Sache dem Landgericht vorliegen. Soweit klar. Aber was ist mit dem Räumungstermin morgen? Kann ich den aussetzen oder ist das Sache des Beschwerdegerichts? Da müsste es dann ja spätestens morgen früh eine Entscheidung geben? So schnell bekomm ich die Akte da gar nicht hin.

  • ally

    Aus meiner Sicht darfst du den Räumungstermin nicht aufheben. Damit würdest du - im Ergebnis - die Entscheidung über die Beschwerde vorwegnehmen.

    Dir wird nichts anderes übrig bleiben als sämtliche Schriftstücke zum Vorgang dem LG per Telefax zu übermitteln und dort anzurufen, dass eine brandeilige Beschwerdesache gerade eingeht.

  • Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde heute früh zurückgewiesen.

    Durch die Tücken der Technik wurde gestern nicht der gesamte Akteninhalt übertragen. U.a. hat die Hälfte meines Zurückweisungsbeschlusses gefehlt. Den hat meine SE dann heute Morgen noch per Mail nachgeschickt.

  • Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde heute früh zurückgewiesen.

    ...

    welch Überraschung 8)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!