Hallo liebe Kollegen,
habe folgenden Fall:
Dt. Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz in Australien und war Eigentümer eines Grundstücks in meinem
Bezirk.
Nachdem sämtliche Erben ausgeschlagen haben und öffentlich aufgefordert wurde, muss
ich nun den Bund als Erben feststellen.
Kann mir jemand sagen, welche Behöde den Bundesfiskus in diesem Fall vertritt?
Bin weder durch Suche im Internet noch durch Befragung verschiedener Kollegen
weitergekommen. Kommt anscheinend nicht allzuoft vor. Vielleicht könnt Ihr mir
weiterhelfen.
Danke schon mal,
Aurea