Gepfändet sind "Arbeitseinkommen und Provision".
Der Schuldner ist freier Mitarbeiter (selbstständiger Handelsvertreter), hat als solcher auch selbst ein Gewerbe angemeldet.
Nun stellt er einen Antrag nach § 850 i ZPO.
Kann ich diesem Antrag stattgeben oder fehlt nicht vielmehr ein Rechtsschutzbedürfnis? Da Arbeitseinkommen gepfändet ist, geht die Pfändung meines Erachtens ins Leere. Die Provision wäre mir zu unbestimmt. Ein Antrag nach § 850 i ZPO hätte nur Sinn, wenn die entsprechenden genau bezeichneten Provisionsansprüche gepfändet wären.
Oder sehe ich das falsch?