Dem Grundbuchamt wurde ein Schreiben übersandt, in dem auf die Nichtigkeit einer Vollmacht verwiesen wird. Die Vollmacht soll von einer Eigentümerin erteilt worden sein, die auf unserer Gemarkung Grundbesitz hat.
Dem Schreiben sind zwei ärztliche Stellungnahmen beigefügt, in denen eine Demenzerkrankung bescheinigt wird.
Der "Übersender" bittet, aufgrund dieser Vollmacht keine Verfügungen o.ä. zuzulassen, da diese in Kenntnis der Demenzerkrankung "erschlichen" wurde.
Was ist vom Grundbuchamt zu veranlassen?