Dann läßt der Verwalter das zukünftig sein, die Kosten bleiben doch gleich. Das Formblatt wird idR von der Gläubigern auch kaum benutzt. Anwälte von Gläubigern schreiben auch lieber auf eigenem Papier, dann lassen sich die Gebühren auch leichter gegenüber den Mandanten rechtfertigen.
Ich bin wieder baff erstaunt, was für ein Eiertanz gemacht wird, zumal die gerichtliche Zustellung ja auch seinen Preis hat.
Es gibt einen schönen Aufsatz hierzu von Haarmeyer: "Wie kommt der Brief in den Briefkasten ?"
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein solcher Sturm aufgebraust ist, als der BGH festgestellt hat, dass bei der Bemessung der Auslagen nicht die Mindestvergütung sondern die erweiterte Mindestvergütung als Berechnungsgrundlage dient.