Der Blödsinn mit dem rangletzten Teilbetrag findet sich leider oft in Teillöschngsbewilligungen. Dabei wird übersehen, dass oft gar kein Teilrecht entstanden ist und somit das Recht insgesamt natürlich einen einheitlichen Rang inne hat.
Hat tatsächlich mal eine Teilung außerhalb des Grundbuches stattgefunden, würde sich eine solche gebührenrechtlich bei der Löschung aber m.E. auch nicht auswirken, da die Teilung ja nicht mehr eingetragen wird. Eingetragen wird lediglich die Löschung in Höhe von x,xx €.