Aber wieso sollte es dann für Luxemburg anders sein?
"Demnach kann ich doch Registerauszüge anstelle der Bescheinigung verlangen?
Nein, damit sind Länder gemeint, in denen es entweder gar kein Register oder nur eins ohne öffentlichen Glauben (England!) gibt, und in denen die Bescheinigung eines Notars oder Anwalts (ggf. zusammen mit Erklärungen von Organen der Gesellschaft, wie zB dem company secretary) der übliche und einzige Nachweis für Existenz und Vertretung der Gesellschaft ist"