Das ist gut zu wissen. Ich hab jetzt der Treuhänderin geschrieben, dass sie einen Beschluss beantragen soll. Hatte sie so deutlich nämlich noch gar nicht gemacht, sondern wollte eher darauf hinaus, dass ich der Bank mit einem einfachen Schreiben auf die Füße trete.
Es dürfte eher ein Antrag des Schuldners erforderlich sein, die THin hat doch gar kein Restschutzbedürftnis für eine Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze.