Liebe Insolaner,
ich wurde heute auf die obige BGH- Entscheidung hingewiesen. Leider haben wir hier noch eine handvoll Verfahren mit Eröffnung vor dem 01.12.2001, die noch in der WVP sind.
Ich wollte fragen, wie Ihr jetzt in diesen Verfahren vorgehen werdet? Akten rausziehen und Abschlussbericht anfordern und anhören nach § 300 InsO?
Was mich an der Entscheidung noch etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Verfahren an das Landgericht Regensburg zur Entscheidung zurückverwiesen wurde. Kann das LG Regensburg jetzt noch anders entscheiden als der BGH, was zur Folge hat, dass die BGH- Entscheidung dann doch nicht zu beachten ist?