Dilemma: Rechtspflege - Jura- Familie - Freizeit

  • Guten Morgen,

    den Wunsch, Richter zu werden kann ich nachvollziehen.
    Aber das Jurastudium und das Referendariat sind nur die halbe Miete. Ich weiß zwar nicht, welche zusätzlichen Einstellungsbedingungen Ba-Wü neben § 9 DRiG noch hat, aber wahrscheinlich werden recht gute Ergebnisse in den Staatsexamen erwartet und dann gibt es wahrscheinlich noch ein strukturiertes Bewerbergespräch. Auch da kann man trotz guter Examensnoten versagen.
    Dann sollte man auch wissen, dass man als Proberichter oft in verschiedenen Gerichtszweigen und als Staatsanwalt im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages tätig ist.
    Wo man dann tatsächlich auf Lebenszeit ernannt wird, hängt auch davon ab, wo eine Planstelle frei ist. Das kann dann auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit oder bei der Staatsanwaltschaft sein.

    Auch das Wunschdezernat bekommt man nicht so einfach als frischgebackener Lebenszeitrichter, da die Geschäftsverteilung dem Präsidium obliegt. Als Mitglied in einem richterlichen Spruchkörper ist man auch nicht ganz so frei. Da hat der Vorsitzende i. d. R. das letzte Wort.

    Die Aufstiegschancen sind auch nicht so prickelnd (ungeachtet davon, dass man mit R 1 ganz gut leben kann). Die meisten Richter/Staatsanwälte scheiden mit R 1 aus dem Berufsleben.

    Ich will jetzt hier nicht alles schlecht reden, aber man sollte nicht nur die freie Zeiteinteilung und die sachliche/rechtliche Unabhängigkeit im Hinterkopf haben.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich vermute Du machst Dir ein falsche Bild der Funktion von Gerichtsverfahren. Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe und kommen (vgl. z. B. NSU-Prozeß oder den Fall Snowden) eher selten miteinander in Berührung.
    Da ist sicherlich der Strafprozeß noch die Verfahrensart, bei der am wenigsten gelogen und verschwiegen wird. Der Wahrheitsfindung oder gar der Gerechtigkeit dient auch der aber nciht.

  • Mach doch erstmal dein Rpfl-Studium fertig. Das ist schon nicht ohne ;)
    In der Praxisphase wirst du ja auch zum ersten Mal merken, ob dir die Arbeit am Gericht überhaupt liegt. Vielleicht findest du die Rechtspflege wegen der Aufgabengebiete, in denen ein Richter so gut wie nie was zu tun hat (Grundbuch, Zwangsversteigerung, Forderungspfändung) ja auch so spannend, dass du alleine deshalb gar nicht mehr den Wunsch hast, noch weiter Jura zu studieren ;)

    Solltest du wirklich dein Examen im Top-Bereich abschließen können, ist der Gedanke an ein Jura-Studium natürlich nicht fern (das du dann auch bestimmt gut hinbekommen würdest). Bedenke aber auch, dass wir, sollten alle Rechtspfleger mit gutem Examen anfangen, Jura zu studieren, kaum noch gute Theoretiker an der "Basis" haben.
    Ein gutes Examen ist nicht gleichbedeutend mit einer erfolgreichen Tätigkeit als Rechtspfleger! Theorie und Praxis sind zwei unheimlich stark voneinander abweichende Paar Schuhe. Was bringt es dir, perfekt die Voraussetzungen einer Zwangssicherungshypothek prüfen zu können, wenn du den dazugehörigen Antrag im Grundbuchamt nicht lesen kannst und nicht weißt, wie datt Dingen ins Grundbuch kommt?
    Ist überspitzt ausgedrückt, klar ;)

    Mach dir jetzt keinen zu großen Kopf. Genieß die Studienzeit - sie kommt (wahrscheinlich) nie wieder!

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Mach doch erstmal dein Rpfl-Studium fertig. Das ist schon nicht ohne ;)
    In der Praxisphase wirst du ja auch zum ersten Mal merken, ob dir die Arbeit am Gericht überhaupt liegt. Vielleicht findest du die Rechtspflege wegen der Aufgabengebiete, in denen ein Richter so gut wie nie was zu tun hat (Grundbuch, Zwangsversteigerung, Forderungspfändung) ja auch so spannend, dass du alleine deshalb gar nicht mehr den Wunsch hast, noch weiter Jura zu studieren ;)

    :zustimm:

    Hallo Teona,

    auch ich würde Dir empfehlen: Guck Dir die Rechtspflegertätigkeit in Deiner praktischen Ausbildung erst mal an. Du wirst dabei auch zwangsläufig ein bißchen was von der richterlichen Arbeitsweise mitkriegen und kannst beides miteinander vergleichen.

    Unsere Rechtspflegertätigkeit empfinde ich jedenfalls nicht als "minderwertiger" als die richterliche Tätigkeit. Schließlich bearbeiten wir in vielen Sachgebieten Aufgaben, die früher dem Richter übertragen waren. Meine Aufgabe als Grundbuch-Rpflin macht mir nach wie vor viel Spass und stellt mich oft genug vor neue Herausforderungen (man lernt halt nie aus...). Von den Notaren (zumindest unseren hier ansässigen) fühle ich mich respektiert und anerkannt. Ist auch schön, wenn ab und an mal ein Volljurist bei der Rechtspflegerin um Rat fragt!;)

    Last but not least kann ich (natürlich nur für mich) sagen, dass ich, als ich mit dem Rpfl.-Studium fertig war, die Nase vom lernen gründlich voll hatte und froh war, einfach "nur mal arbeiten" zu gehen. Wie das bei Dir sein wird, kannst nur Du wissen. Aber warte einfach mal ab, wie Dir die nächsten drei Jahre gefallen und mach Dir noch nicht zu viele Gedanken über ungelegte Eier!

    Liebe Grüße und viel Erfolg und Freude an der Ausbildung,
    Kati 2007

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Unsere Rechtspflegertätigkeit empfinde ich jedenfalls nicht als "minderwertiger" als die richterliche Tätigkeit. Schließlich bearbeiten wir in vielen Sachgebieten Aufgaben, die früher dem Richter übertragen waren.


    Ohne jetzt hier ein Faß aufmachen zu wollen, sicher gibt es bei uns auch viele anspruchvolle Tätigkeiten, aber es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man z. B. ein Strafurteil erläßt oder im Anschluss daran die Kosten von Rechtsanwälten bestimmt.

  • Ohne jetzt hier ein Faß aufmachen zu wollen, sicher gibt es bei uns auch viele anspruchvolle Tätigkeiten, aber es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man z. B. ein Strafurteil erläßt oder im Anschluss daran die Kosten von Rechtsanwälten bestimmt.

    Ohne jetzt ein anderes Fass aufzumachen ist es auch ein gewaltiger Unterschied, ob der Familien-Richter eine einvernehmliche Scheidung durchwinkt, der Zivilrichter sich über die Ursächlichkeit eines Vogelschisses auf nem Auto für die Lackschäden auslässt, oder ich mich als Registerrechtspfleger durch nen 130-seitigen Verschmelzungs- oder Ausgliederungsvertrag kämpfe, in dem dutzende Gesellschaften 100e von Millionen hin und herschieben...


  • ... oder ich mich als Registerrechtspfleger durch nen 130-seitigen Verschmelzungs- oder Ausgliederungsvertrag kämpfe, in dem dutzende Gesellschaften 100e von Millionen hin und herschieben...



    ... und wer entscheidet über das Rechtsmittel? ;)

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • ... oder ich mich als Registerrechtspfleger durch nen 130-seitigen Verschmelzungs- oder Ausgliederungsvertrag kämpfe, in dem dutzende Gesellschaften 100e von Millionen hin und herschieben...

    ... und wer entscheidet über das Rechtsmittel? ;)

    Schwamm drüber! :pff:


    :D


  • ... oder ich mich als Registerrechtspfleger durch nen 130-seitigen Verschmelzungs- oder Ausgliederungsvertrag kämpfe, in dem dutzende Gesellschaften 100e von Millionen hin und herschieben...

    ... und wer entscheidet über das Rechtsmittel? ;)

    Schwamm drüber! :pff:


    :D

    Einer, der deutlich weniger Ahnung davon hat als ich :cool: ;).
    Im übrigen ist es wirklich so, dass der ein oder andere Volljurist um Hilfe bittet oder tatsächlich Wert auf meine Meinung legt (und ich meine keine Formulierungshilfe oder sonstwas, sondern rechtliche Betrachtungen).

  • Ich denke wir liegen mit unseren Meinungen gar nicht so weit auseinander.
    Es ist einfach so, dass der Volljurist eine umfassendere berufliche Qualifikation erworben hat und dementsprechend logisch am Arbeitsmarkt auch mehr Kompetenzen zugebilligt bekommt. Er darf also in der Regel auch über schwerwiegendere Rechtsfragen entscheiden.
    Ob in der konkreten Praxis eher der Arzt oder die Krankenschwester bessere Arbeitsergebnisse erzielt, ist eine andere Frage.
    Die abstrakten Anforderungen an den höher Qualifizierten sind aber jedenfalls höher, woraus sich ohne Frage eine unterschiedliche "Wertigkeit" im Sinne von Kati2007 ergibt.
    Das bedeutet aber gerade nicht, dass unsere Arbeit abzuwerten ist. Wie gesagt, es gibt auch viele anspruchsvolle Rechtspfleger-Tätiglkeiten.

  • :2sorry:
    Wollte hier mit meinem Beitrag keine Diskussionen lostreten, sondern Teona lediglich mein subjektives Empfinden mitteilen und ihr empfehlen, sich die Rechtspflegerei erst mal in der Praxis anzusehen, vielleicht auch mal bei Richtern reinzuschnuppern und dann über ihr weiteres Berufsleben nachzudenken bzw zu entscheiden. Vielleicht gefällt ihr das Rechtspflegerdasein ja doch so gut, dass sie damit zufrieden sein kann und alle weiteren Überlegungen im Sande verlaufen. Und über gute Leute, die in der Praxis arbeiten, freuen wir uns doch allemal, oder?

    Und nun wünsche ich Euch allen ein wunderschönes:wochenende:

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Ich hatte so ziemlich den schlechtesten Abschluss meines Jahrgangs und ich habe dann in meiner Freizeit, ohne Freistellung o.ä. Jura studiert, eigentlich aus Langeweile. Das lief sogar recht erfolgreich, bis ich keine Lust mehr hatte..


    Aus diesem Beitrag kann man sich die Lebenseinstellung erschließen, die man benötigt, um als Rpfl. 100%ig glücklich zu werden. Ich habe diese wertvolle Einstellung auch. Die TEin hat sie nicht.

  • Ich hatte so ziemlich den schlechtesten Abschluss meines Jahrgangs und ich habe dann in meiner Freizeit, ohne Freistellung o.ä. Jura studiert, eigentlich aus Langeweile. Das lief sogar recht erfolgreich, bis ich keine Lust mehr hatte..


    Aus diesem Beitrag kann man sich die Lebenseinstellung erschließen, die man benötigt, um als Rpfl. 100%ig glücklich zu werden. Ich habe diese wertvolle Einstellung auch. Die TEin hat sie nicht.


    (Ohne jetzt Störtebecker zu nahe treten zu wollen):
    Der Schlechteste seines Jahrgangs sein, sich langweilen, irgendwas anfangen und es denn abbrechen, weil man keine Lust mehr hat, macht als Rechtspfleger glücklich? :confused: Ich motiviere mich da anders, aber jeder nach seiner Fasson.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Hallo allerseits ich klinke mich mal mit ein :D
    Ich habe auch ein Dilemma, nur dass es im Detail anders aussieht. Ich habe mein Rechtspfleger-Studium abgeschlossen. Und da ich ein Mann bin habe ich auch nicht das "Kinderproblem" von der Threadstellerin. Aber wenn ich meine Meinung kundtun darf, es gibt genug die haben mit Kindern studiert, da du vorhast Teilzeit als Rechtspfleger weiterzuarbeiten, so wie ich rate ich dir aber davon ab. Aber nach dem 1.Staatsexamen wenn du dann von der Rechtspflegertätigkeit beurlaubt sein solltest oder komplett abspringst ist im Referendariat auf jeden Fall ein Kind drin, ich kenne Mütter, die haben dann einfach 1 Jahr ausgesetzt und danach weiter gemacht. Zum 2.Staatsexamen hin könnte es aber stressig werden, weswegen ich die Zeit, nach dem 2.Staatsexamen als am geeignesten empfinde. Natürlich willst du dann einen Job und dich als Proberichter beweisen, aber wenn du mit 25 anfängst und mit 32 fertig bist, was du aufgrund deiner Vorbildung als Rechtspflegers hinbekommen dürftest (4-5 Jahre Studium, 2 Jahre Referendariat = 7 Jahre) hast du doch noch Zeit mit 32 und wenn du willst mit 33 auch nochmal eins zu bekommen. Bei der Bewerbung darf 35 nicht überschritten werden. Wenn du dich dann mit 34 bundesweit bewirbst ist doch alles Paletti. :)
    Und ein Tipp am Rande: Falls du Angst hast die Kinder könnten ein Nachteil sein, ganz im Gegenteil viele Arbeitgeber schätzen genau die Mütter so paradox das klingen mag.


    Jetzt zu meinem kleinen Dilemma:
    Ich möchte Jura studieren.
    Leider habe ich nur die Fachhochschulreife aber dafür ein Studium an der FH absolviert (Diplom-Rechtspfleger), was wohl gleichzeitig zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife führt. Jetzt sehe ich aber, dass zum Beispiel in Baden-Württemberg und Bayern bei einer Bewerbung zum Richter auf Probe auch das Abiturzeugnis angefordert wird. Wenn ich da dann ein Fachhochschulreife-Zeugnis abschicke könnte das mir zum Verhängnis werden, oder? Oder sollte ich dann gleich das Zeugnis der FH schicken, obwohl eigentlich das Abiturzeugnis verlangt wird :confused: oder sogar beides. :gruebel:Wenn ich 2 erfolgreiche Examina geschrieben hätte, dann sollte doch das Abiturzeugnis kein Kriterium mehr sein, oder? Wenn meine Chancen dann schlechter sein würden, würde ich mein Vollabitur erstmal nachholen, bevor ich das Studium aufnehme, wobei es ja schwachsinnig wäre, wenn ich mit dem FH-Abschluss die allgemeine Hochschulreife schon hätte.
    Abgesehen davon: Wie hoch sind denn meine Chancen über ein Zweitstudium an einer guten Uni genommen zu werden oder machen die da keine Unterschiede zu "Abiturienten"?
    Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand antworten könnte, damit ich schon im vorhinein Bescheid weiß, bevor ich mich in ein Studium stürze und danach Probleme habe, die ich hätte vermeiden können.

  • Einstellungsvoraussetzung für den Richterdienst ist das bestandene 2. Staatsexamen und nicht das Abitur.

    Ja das ist mir bewusst.
    Meine Frage war eher die: Wenn das Gericht nachher bei der Bewerbung zum Proberichter ein Abiturzeugnis verlangt, dann habe ich ja keins. Ich habe eine Fachhochschulreife und ein Diplom (FH). Würde das mir negativ ausgelegt werden, das ich kein Vollabitur habe? Wenn ja würde ich es vorher machen aber ich sehe keinen Sinn darin wenn ich mit dem FH-Studium schon die allgemeine Hochschulreife erlangt habe, sofern das überhaupt stimmt. Und meine Nächste Frage war die ob die Unis mich hinter den "normalen Abiturienten" stellen oder ob ich die gleiche Chance habe oder sogar bessere?


  • Aber als Staatsanwalt versuche ich einen Verbrecher hinter Gitter zu bringen,....

    Nicht zwangsläufig. Der Staatsanwalt in Deutschland hat alles zu berücksichtigen was sowohl für, als auch gegen den Angeklagten spricht. Ein "Ich muss den unbedingt in den Knast kriegen" ist eher die amerikanische Sichtweise eines Staatsanwalts, die auch so durch diverse US-Fernsehserien geprägt wird. Leider sind die Staatsanwälte in den deutschen GerichtsShows nicht viel besser und vermitteln damit auch wieder ein falsches Bild. :daumenrun


    Ja da hast du natürlich Recht! Ich wollte es nur mal sehr vereinfacht dar stellen, um zu erklären warum ich die Tätigkeit als Rechtsanwalt mit meinem Gewissen nur schlecht vereinbaren könnte.
    Und das die Realität fern ab dieser Shows ist, sollte jedem klar sein. Wobei es schon sein kann, dass es Leute gibt, die aufgrund von Gerichtsshows unbedingt Richter o.ä. werden wollen.


    Grottenolm
    Ja also Vollbefriedigend oder besser setzen da die meisten schon voraus.
    Und von diesem Bewerbungsgespräch habe ich auch schon gehört; es soll wohl wie eine Art Assessment-Center ablaufen.
    Das es nach dem Studium dann auch nochmal ziemlich schwer sein wird ist mir klar. Aber dann habe ich es wenigstens versucht und kann selbst wenn ich überall scheitere immer noch als Rechtspflegerin arbeiten, oder sehe ich das falsch? (soll jetzt nicht abwertend klingen immerhin ist das Rechtspflege-Studium meine erste Wahl, aber ich meine einfach damit man nicht arbeitslos ist, weil das wäre für mich keine Option.)
    Wobei eine Wiederverbeamtung wohl schwierig sein dürfte, aber naja...



    Die Aufstiegschancen sind auch nicht so prickelnd (ungeachtet davon, dass man mit R 1 ganz gut leben kann). Die meisten Richter/Staatsanwälte scheiden mit R 1 aus dem Berufsleben.

    Ich will jetzt hier nicht alles schlecht reden, aber man sollte nicht nur die freie Zeiteinteilung und die sachliche/rechtliche Unabhängigkeit im Hinterkopf haben.

    LG Grottenolm


    Ja alles hat eben seine Vor- und Nachteile. Und nur die freie Zeiteinteilung und die sachliche/rechtliche Unabhängigkeit als einziges Kriterium für ein Richteramt reichen natürlich nicht; da bin ich der gleichen Meinung wie du.


    @Buridans Esel + @ Patweazle + Kati2007


    Ja kann sein, dass ich mir falsche Vorstellungen mache, man weiß es halt vorher nicht. Und ja ich mache das Studium und dann sehe ich weiter und dank der Praxis-Phase kann ich das vielleicht auch besser beurteilen, wenn ich die Richter ab und zu bei der Arbeit sehe.


    Ich glaube nicht, dass viele Rechtspfleger nach ihrem 3-jährigen Studium noch Lust haben sich ein mindestens 7-Jahre dauerndes Studium anzutun. Ich habe zwar den Ehrgeiz aber wer weiß, was in 3 Jahren ist. Ich werde dann hier sitzen und entweder schreiben, dass ich jetzt Jura studiere oder das ich super glücklich bin Rechtspflegerin zu sein. Am Ende habe ich mich ganz umsonst verrückt gemacht, wie immer halt. :wechlach:


    Wenn man dann gleich als Rechtspfleger arbeiten kann verdient man natürlich auch Geld im Gegensatz zum ewigen Studenten. :D


    @ron26


    Im Studium kommt gar nicht in Frage. Ich bewundere alle die das hinkriegen. Aber nach dem Studium erstmal kurz auszusetzen halte ich auch für am sinnvollsten aber dann als Proberichter von morgens bis abends zu arbeiten und noch Kinder nebenher ist auch nicht so das Gelbe vom Ei. Wie es aussieht gibt es wohl nie den passenden Zeitpunkt, wie einige von euch schon gesagt haben. :)

  • Einstellungsvoraussetzung für den Richterdienst ist das bestandene 2. Staatsexamen und nicht das Abitur.

    Ja das ist mir bewusst.
    Meine Frage war eher die: Wenn das Gericht nachher bei der Bewerbung zum Proberichter ein Abiturzeugnis verlangt, dann habe ich ja keins. Ich habe eine Fachhochschulreife und ein Diplom (FH). Würde das mir negativ ausgelegt werden, das ich kein Vollabitur habe? Wenn ja würde ich es vorher machen aber ich sehe keinen Sinn darin wenn ich mit dem FH-Studium schon die allgemeine Hochschulreife erlangt habe, sofern das überhaupt stimmt. Und meine Nächste Frage war die ob die Unis mich hinter den "normalen Abiturienten" stellen oder ob ich die gleiche Chance habe oder sogar bessere?

    Einstellungen als Proberichter laufen in der Regel über das jeweilige Justizministerium. Und dort wird i.d.R. nach den Ergebnissen der Staatsexamen geschaut. Da muss die Leistung stimmen.

    Die Frage, ob deine Abschlüsse Dich zum Jurastudium berechtigen, solltest Du an der Uni/bei Studienberatern etc. stellen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • @ all
    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

    @ Teona
    Du müsstest als Strafrichterin auch Angeklagte freisprechen, von denen Du annimmst, dass sie die angeklagte Tat wahrscheinlich begangen haben. Auch in anderen Rechtsgebieten wirst Du Urteile erlassen müssen, die nicht Deinem Rechtsempfinden entsprechen.

  • Mach doch erstmal dein Rpfl-Studium fertig. Das ist schon nicht ohne ;) In der Praxisphase wirst du ja auch zum ersten Mal merken, ob dir die Arbeit am Gericht überhaupt liegt. Vielleicht findest du die Rechtspflege wegen der Aufgabengebiete, in denen ein Richter so gut wie nie was zu tun hat (Grundbuch, Zwangsversteigerung, Forderungspfändung) ja auch so spannend, dass du alleine deshalb gar nicht mehr den Wunsch hast, noch weiter Jura zu studieren ;)

    :zustimm: Hallo Teona, auch ich würde Dir empfehlen: Guck Dir die Rechtspflegertätigkeit in Deiner praktischen Ausbildung erst mal an. Du wirst dabei auch zwangsläufig ein bißchen was von der richterlichen Arbeitsweise mitkriegen und kannst beides miteinander vergleichen. Unsere Rechtspflegertätigkeit empfinde ich jedenfalls nicht als "minderwertiger" als die richterliche Tätigkeit. Schließlich bearbeiten wir in vielen Sachgebieten Aufgaben, die früher dem Richter übertragen waren. Meine Aufgabe als Grundbuch-Rpflin macht mir nach wie vor viel Spass und stellt mich oft genug vor neue Herausforderungen (man lernt halt nie aus...). Von den Notaren (zumindest unseren hier ansässigen) fühle ich mich respektiert und anerkannt. Ist auch schön, wenn ab und an mal ein Volljurist bei der Rechtspflegerin um Rat fragt!;) Last but not least kann ich (natürlich nur für mich) sagen, dass ich, als ich mit dem Rpfl.-Studium fertig war, die Nase vom lernen gründlich voll hatte und froh war, einfach "nur mal arbeiten" zu gehen. Wie das bei Dir sein wird, kannst nur Du wissen. Aber warte einfach mal ab, wie Dir die nächsten drei Jahre gefallen und mach Dir noch nicht zu viele Gedanken über ungelegte Eier! Liebe Grüße und viel Erfolg und Freude an der Ausbildung, Kati 2007


    Ich dachte nach dem Abitur und auch im Rpfl-Studium noch, dass ich bestimmt noch Jura oder irgendetwas anderes dranhänge. Und nach den 3 Jahren war ich einfach froh, endlich keine Klausuren mehr schreiben zu müssen und habe deshalb alle Überlegungen verworfen. Die Arbeit macht Spaß, also was soll's? Ich bin gerne Rechtspflegerin und denke momentan auch nicht mehr daran, damit aufzuhören :) Vllt hänge ich noch den Jusitzmanagementlehrgang dran. Oder versuche mich daran, Amtsanwältin zu werden, aber da das ohnehin erst in einem Jahr ginge, zerbreche ich mir dann den Kopf. Jetzt arbeite ich einfach erstmal :) Ist ein schönes Gefühl!

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