Guten Morgen,
den Wunsch, Richter zu werden kann ich nachvollziehen.
Aber das Jurastudium und das Referendariat sind nur die halbe Miete. Ich weiß zwar nicht, welche zusätzlichen Einstellungsbedingungen Ba-Wü neben § 9 DRiG noch hat, aber wahrscheinlich werden recht gute Ergebnisse in den Staatsexamen erwartet und dann gibt es wahrscheinlich noch ein strukturiertes Bewerbergespräch. Auch da kann man trotz guter Examensnoten versagen.
Dann sollte man auch wissen, dass man als Proberichter oft in verschiedenen Gerichtszweigen und als Staatsanwalt im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages tätig ist.
Wo man dann tatsächlich auf Lebenszeit ernannt wird, hängt auch davon ab, wo eine Planstelle frei ist. Das kann dann auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit oder bei der Staatsanwaltschaft sein.
Auch das Wunschdezernat bekommt man nicht so einfach als frischgebackener Lebenszeitrichter, da die Geschäftsverteilung dem Präsidium obliegt. Als Mitglied in einem richterlichen Spruchkörper ist man auch nicht ganz so frei. Da hat der Vorsitzende i. d. R. das letzte Wort.
Die Aufstiegschancen sind auch nicht so prickelnd (ungeachtet davon, dass man mit R 1 ganz gut leben kann). Die meisten Richter/Staatsanwälte scheiden mit R 1 aus dem Berufsleben.
Ich will jetzt hier nicht alles schlecht reden, aber man sollte nicht nur die freie Zeiteinteilung und die sachliche/rechtliche Unabhängigkeit im Hinterkopf haben.
LG Grottenolm