Notariatsreform in Baden-Württemberg


  • Bei einfachen Sachen, zB bei einem Alleinerbschein nach gesetzlicher Erbfolge, kann man den direkt mitnehmen.

    Yepp !:daumenrau
    Bei drei heutigen Terminen konnte ich auch jeweils gleich Erbscheinsausfertigungen mitgeben.
    Ein Vorteil , wenn man selber ein Dienstsiegel hat.;)

    Aber auch „gefährlich“. Unsere SE fragen zwischenzeitlich bei fast allem, wieso wir Entscheider das nicht mehr selbst machen bzw. ob wir das nicht auch selbst machen können (z.B. Beschlüsse selbst ausfertigen, verfügte Schreiben selbst ausdrucken und versenden, Termine selbst in die Aktenkontrolle eintragen, die Wiedervorlagen selbst ziehen, Vergütungen über das Modul F weiterhin anweisen, ...).

    Alles, was wir bisher für die SE übernommen haben, sollen wir künftig weiter übernehmen und am besten noch mehr.

    So kam z.B. vor kurzem auch die Frage auf, wieso wir Entscheider nicht die Beteiligten selbst erfassen.

  • Gefährlich ist relativ.....
    Ich kann in mehr als 50 % der Fälle Erbscheinsausfertigungen gleich erteilen, wenn z.B. Miterben im Vorfeld ( mittels Datenblatt ) auf Ihre Anhörung verzichtet haben oder alle Erben im Termin da hocken.
    Hängt aber auch von der Uhrzeit und meiner Tagesform ab; bei meinen Abendterminen wäre es mir das zu gefährlich, bei der Erbscheinserstellung was zu übersehen.

  • Gefährlich ist relativ.....

    Ich glaube Stugi meint mit gefährlich nicht „haftungsträchtig“, sondern „gib mir den kleinen Finger, nehme ich gleich beide Hände“ (im Verhältnis zur Geschäftsstelle).

  • Das war mir schon klar; bin aber bewusst nicht darauf eingegangen.
    Mir ist eine Publikumsreaktion " Das ging aber schnell" lieber , als den Rückstand auf dem Ausfertigungsstapel bei der Geschäftsstelle noch zu erhöhen.
    Umso mehr , wenn dieselbe Reaktion mehrfach täglich erfolgt.
    Im übrigen ist das doch in Rheinland-Pfalz mit dem dortigen Erbschein24-Modell doch gang und gäbe.


  • Bei einfachen Sachen, zB bei einem Alleinerbschein nach gesetzlicher Erbfolge, kann man den direkt mitnehmen.

    Yepp !:daumenrau
    Bei drei heutigen Terminen konnte ich auch jeweils gleich Erbscheinsausfertigungen mitgeben.
    Ein Vorteil , wenn man selber ein Dienstsiegel hat.;)

    Aber auch „gefährlich“. Unsere SE fragen zwischenzeitlich bei fast allem, wieso wir Entscheider das nicht mehr selbst machen bzw. ob wir das nicht auch selbst machen können (z.B. Beschlüsse selbst ausfertigen, verfügte Schreiben selbst ausdrucken und versenden, Termine selbst in die Aktenkontrolle eintragen, die Wiedervorlagen selbst ziehen, Vergütungen über das Modul F weiterhin anweisen, ...).

    Alles, was wir bisher für die SE übernommen haben, sollen wir künftig weiter übernehmen und am besten noch mehr.

    So kam z.B. vor kurzem auch die Frage auf, wieso wir Entscheider nicht die Beteiligten selbst erfassen.

    In der freien Wirtschaft würde man solche Leute einfach rausschmeißen. Die Arbeit sollen andere erledigen, aber selbst will man sein volles Gehalt einstreichen. Was sind das eigentlich für Leute?

    Zur Zustandsbeschreibung von TL frage ich mich, wo die üblichen Verdächtigen im Forum bleiben, die diese Zustände und die hierfür Verantwortlichen ansonsten umgehend verteidigen.

    In dem von TL verlinkten Artikel ist zu lesen, dass der "Präsident" des AG Heilbronn damit rechnet, dass die besagten 5.000 Verfahren, die zum Großteil noch nicht einmal erfasst sind, "bis Sommer" bearbeitet sein sollen. Lebt der Herr auf dem Mond (Rückseite) oder will er die Leute für dumm verkaufen? Dass (vergeblich) versucht wird, den Betrieb mit geringfügig Beschäftigten und mit Azubis einigermaßen aufrecht zu erhalten, ist ohnehin eine Bankrotterklärung.

  • In dem von TL verlinkten Artikel ist zu lesen, dass der "Präsident" des AG Heilbronn damit rechnet, dass die besagten 5.000 Verfahren, die zum Großteil noch nicht einmal erfasst sind, "bis Sommer" bearbeitet sein sollen. Lebt der Herr auf dem Mond (Rückseite) oder will er die Leute für dumm verkaufen? Dass (vergeblich) versucht wird, den Betrieb mit geringfügig Beschäftigten und mit Azubis einigermaßen aufrecht zu erhalten, ist ohnehin eine Bankrotterklärung.

    Heilbronn ist seit 2003 ein Präsidialamtsgericht.
    Dass die 5000 Verfahren "zum Großteil" noch nicht erfasst seien, konnte ich aus dem Artikel nicht herauslesen und halte ich angesichts dreier bereits verstrichener Monate für nicht wahrscheinlich.
    Dass diese 5000 Verfahren bis zum Sommer "bearbeitet" sein sollen, will aus meiner Sicht nicht viel heißen. Bearbeitet ist wohl im Sinne von "angearbeitet", nicht im Sinne von "erledigt" zu verstehen.

    Dass die Datenerfassung von drei geringfügig Beschäftigten und von 4 Azubis unterstützt wird, ist schon einmal mehr, als es hier bei der Einführung von F*Star oder bei der Zusammenlegung zweier Landgerichte gegeben hat (man sagte uns, es sei nicht möglich, die in F*Star am Landgericht B erfassten Daten ins F*Star für das Landgericht G zu übertragen; also mussten sämtliche Verfahren des LG B beim LG G neu erfasst werden).

    Ob die Besetzung des Gerichts langfristig ausreichend ist, kann ich nicht abschätzen. Vielleicht ist es möglich, dass die Entscheiderarbeit von bisher 20 Notariaten künftig von 17 Köpfen mit 14,55 AKA erledigt wird. Ich bezweifle, dass dies für die derzeitige Übergangszeit auch so gilt:
    Wenn neben den täglichen Eingängen Rückstände von 5000 Akten von 14,55 Entscheidern in 6 Monaten = rund 100 Arbeitstagen (normaler Urlaub und Krankenstand mitberücksichtigt), erledigt werden sollen, müssen je Entscheider-AKA und Arbeitstag 3,5 Akten nur zum Abtragen der 5000 erledigt werden. (Ja, ich weiß, eine Milchmädchenrechnung, es entscheiden ja manchmal Richter und Rechtspfleger nebeneinander, manchmal müssen mehrere Entscheidungen getroffen werden. Mit ging es nur um die Größenordnung der Zusatzaufgabe.)

  • Naja, mit dem "Anarbeiten" geht es häufig erst richtig los im Verfahren - angeschriebene Beteiligte melden sich zur Akte, Adressen von Beteiligten erweisen sich als falsch usw. Dazu kommen noch die Sachstandsanfragen von Antragstellern und Anfragen von Dritten (Gläubigern usw.). Es ist also gerade nicht so, dass man die Verfahren mit "einmaligem Anfassen" erledigt bekommt. Die 5000 Verfahren werden das Gericht also noch sehr, sehr lange beschäftigen. Und die Aussage, "die Verfahren werden bearbeitet sein" ist auch unglücklich formuliert, denn in der Bevölkerung wird sie vllt. falsch verstanden - nämlich als " die Verfahren werden erledigt sein".

    Azubis heranzuziehen ist auch so eine Sache, denn dem Ausbildungszweck dient sowas nicht gerade.

  • Ob ein Direktor oder ein Präsident unrealistische Vorhersagen macht, kann den betroffenen Bürgern zu Recht völlig gleichgültig sein.

    Das Problem ist, dass es keinerlei Konsequenzen für die jeweiligen "Ankündiger" gibt, wenn sich besagten Prognosen als Makulatur erweisen. Im Übrigen sollte man wissen, dass sich das Prognostizierte nicht machen lässt. Wer mit den Dingen auch nur einigermaßen vertraut ist, würde sich daher wohl eher die Zunge abbeißen, als Prognosen in den Raum zu stellen, die sich binnen kürzester Zeit als unhaltbar erweisen.

    Was heißt "bis in den Sommer"? Sommeranfang ist schon im Juni und er dauert bis September. Auch auch bis September sind es nur noch 5 Monate und das Ergebnis der bisherigen 3,5 Monate ist das geschilderte Chaos. Aber wer dieses Chaos vorhergesagt hatte, wurde hier ja in üblicher Manier angegriffen.

    Eigentlich sollten die "Ankündiger" Wetten abschließen ihre Wetteinsätze sollten ihre eigene Posten sein. Ich fürchte nur, dass dann das gesamte Gericht "verwaltungslos" dasteht. Noch besser würde mir die Idee gefallen, alle Verwaltungsposten und sämtliche Kostenerhebungen auf nahe Null zu fahren und alle entsprechenden Pensen den notleidenden Abteilungen zuzuschlagen. Das würde dann wenigstens annähernd dem Verursacherprinzip entsprechen.

  • Was macht dann eigentlich die Geschäftsstelle noch, wenn sie nix erfasst und nix rausgibt? :confused:

    Versuchen, Berge von liegengebliebener und neuer Post (teilweise noch nicht erfassten) Akten zuordnen und alles uns Entscheidern zuzuschieben. Wir kriegen hier alles (von der Erbena frage von Gläubigern bis zum Antrag auf Erteilung einer weiteren Erbscheinsausfertigung).

  • Was macht dann eigentlich die Geschäftsstelle noch, wenn sie nix erfasst und nix rausgibt? :confused:

    Versuchen, Berge von liegengebliebener und neuer Post (teilweise noch nicht erfassten) Akten zuordnen und alles uns Entscheidern zuzuschieben. Wir kriegen hier alles (von der Erbena frage von Gläubigern bis zum Antrag auf Erteilung einer weiteren Erbscheinsausfertigung).

    Tjaja, ein Vorgeschmack von dem, womit sich die Neuen Länder größtenteils mehr als 25 Jahre und auch noch heute vereinzelt rumschlagen. Der Stiefel zieht dann weitere Kreise, denn wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Allerdings wird die Fehlerquote dadurch nicht kleiner, wenn zusätzlich der Druck durch Rückstände hinzukommt.

    Auch wenn der oder die friedliebende und pragmatisch veranlagte Kollege/in es nicht gerne hören möchte: Es gibt nicht ohne Grund eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Diensten in einer Behörde, die sich entsprechend die angefallene Arbeit aufteilen mögen. Durchbricht man des guten Willens wegen dann doch einmal die imaginären Arbeitsgrenzen, wird es schnell zum Alltagsgeschehen und man läuft umso mehr in einer Tretmühle, denn weniger wird die Arbeit davon ebensowenig, so lange wie der Eingang höher ist, als sein eigener Ausgang. Der einzige Nutznieser von dieser ganzen Geschichte wird der Dienstherr sein, der zum Schluss wohl nur noch eins für einen übrig hat (außer der Tatsache fehlenden Personals):
    "Wir schaffen das (schon irgendwie, geht schon)!"
    Ja, das stimmt, man schafft es irgendwie! Wenn man damit leben kann, dass die spätere Bestandsaufnahme auch nach 25 Jahren kein besseres Bild abzeichnet.

  • Was macht dann eigentlich die Geschäftsstelle noch, wenn sie nix erfasst und nix rausgibt? :confused:

    Versuchen, Berge von liegengebliebener und neuer Post (teilweise noch nicht erfassten) Akten zuordnen und alles uns Entscheidern zuzuschieben. Wir kriegen hier alles (von der Erbena frage von Gläubigern bis zum Antrag auf Erteilung einer weiteren Erbscheinsausfertigung).

    Die Beantwortung von Gläubigeranfragen und die Entscheidung über Anträge auf Erteilung weiterer ES-Ausfertigungen fallen m. E. tatsächlich in die Zuständigkeit des Entscheiders.

  • Die Beantwortung von Gläubigeranfragen und die Entscheidung über Anträge auf Erteilung weiterer ES-Ausfertigungen fallen m. E. tatsächlich in die Zuständigkeit des Entscheiders.

    :gruebel:

    D.h. Ich verfüge an die Geschöftsstelle: Dem anfragenden Gläubiger mitteilen, dass lt. Erbschein vom x.xx.xxxx Erbe geworden ist: A.

    Oder: Dem Alleinerben lt. Erbschein vom x.xx.xxxx ist auf seinen Antrag vom x.xx.xxxx eine weitere Ausfertigung des Erbscheins zu erteilen.

    Das Anschreiben bzw. die weitere Aisfertigung hat dann aber schon die Geschöftsstelle zu fertigen.

    Gut. Gibt dann halt Formular 2764 aus forumSTAR. Bedeutet für uns Entscheider Mehrarbeit. Entlastet aber die Serviceeinheit nicht. Denn dann muss auch die Uraltakte wegen der Entscheiderverfügung komplett In forumSTAR erfasst werden.

  • Gut. Gibt dann halt Formular 2764 aus forumSTAR. Bedeutet für uns Entscheider Mehrarbeit. Entlastet aber die Serviceeinheit nicht. Denn dann muss auch die Uraltakte wegen der Entscheiderverfügung komplett In forumSTAR erfasst werden.


    Die bestehenden Zuständigkeitsregelungen kann man eben nicht aus Gründen der Praktikabilität unbeachtet lassen. Ob zur Erledigung der genannten Aufgaben die gesamte Akte nacherfasst werden muss, glaube ich nicht.

  • Wenn die urkundenverwahrende Stelle beim Amtsgericht tätig wird, z.B. bei
    a) Übersendung einer angef. begl. Abschrift eines Kaufvertrags
    b) Übersendung einesErbvertrags an das Nachlassgericht zur Eröffnung,
    was steht dann imBriefkopf des Anschreibens ?
    Amtsgericht X -Betreuungsgericht - ?
    Amtsgericht X -Urkundenverwahrende Stelle - ?

  • Wenn die urkundenverwahrende Stelle beim Amtsgericht tätig wird, z.B. bei
    a) Übersendung einer angef. begl. Abschrift eines Kaufvertrags
    b) Übersendung einesErbvertrags an das Nachlassgericht zur Eröffnung,
    was steht dann imBriefkopf des Anschreibens ?
    Amtsgericht X -Betreuungsgericht - ?
    Amtsgericht X -Urkundenverwahrende Stelle - ?

    Soweit ich weis, ist die Urkundsverwahrung den Betreuugsgerichten zugeschlagen worden, da nicht jedes AG ein Nachlassgericht hat.

    Aber eigentlich ist die Urkundenverwahrung reines Verwaltungshandeln.

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