Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich finds gut...aber ich wollte damit eben aufzeigen, wie so in den Zeitungen geschrieben wird. So deutlich und vermehrt wie in der Heilbronner Stimme machen das leider nicht viele Zeitungen.

    O-Ton des Notars aus dem Bericht:

    "Die Reform bedeutet für mich, dass ich mich als hauptberuflicher Notar noch viel besser und intensiver um die Anliegen meiner Mandanten kümmern kann"...


    Frage: Was hat er vorher gemacht? Waren nicht auch Erbscheinsantragsteller und Betreuer etc. seine Mandanten?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Oha, ob ein Notariat Gottes Segen bekommen sollte kann man heutzutage sicherlich trefflich diskutieren. In Berlin würden wohl schon am nächsten Tag Farbbeutel auf den Laden fliegen. :D

    Bei uns segnet man (katholisch) auch Pferde.
    Da wird es für Notariatsräume auch noch reichen.;)

  • Man kann sich durch den Erwerb eines Söder-Rosenkranzes von der Kruzifixpflicht befreien lassen.:D

    Vergiss es, Söder ist doch evangelisch. Man kann ihn nur cäsarieren.

    BTT: In der Tat finde ich es befremdlich, wie sich vereinzelt die Herren Notare und Damen Notarinnen gerieren. Da möchte ich lieber nicht nach einem Termin zur Erbausschlagung fragen müssen, wenn so den solventen Rechtsuchenden mit lukrativeren Problemen hofiert wird.

  • BTT: In der Tat finde ich es befremdlich, wie sich vereinzelt die Herren Notare und Damen Notarinnen gerieren. Da möchte ich lieber nicht nach einem Termin zur Erbausschlagung fragen müssen, wenn so den solventen Rechtsuchenden mit lukrativeren Problemen hofiert wird.


    Ja, das ist befremdlich. Und nichts, was sich nicht mit der Ausschreibung einer angemessenen Zahl von Notarstellen ganz fix beheben läßt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Oha, ob ein Notariat Gottes Segen bekommen sollte kann man heutzutage sicherlich trefflich diskutieren. In Berlin würden wohl schon am nächsten Tag Farbbeutel auf den Laden fliegen. :D

    Bei uns segnet man (katholisch) auch Pferde.
    Da wird es für Notariatsräume auch noch reichen.;)

    Man hätte lieber die Grundbuchämter segnen lassen, diese haben es nötig.

  • ... nichts, was sich nicht mit der Ausschreibung einer angemessenen Zahl von Notarstellen ganz fix beheben läßt.

    Ich will Dich ja nicht verprellen, aber ich habe mir grad mal die Zahl der (Nur-)Notare in den einzelnen Bundesländern angeschaut. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist in BaWü (mit 3,09/100.000) der Anteil an Notaren spürbar besser als in Brandenburg, (2,75/100.0000), vergleichbar mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (zwischen 2,96 und 3,29/100.000) und schlechter als im Saarland, in Bayern und in Hamburg. (Länder, in denen Anwaltsnotare mitmischen, habe ich wegen der schlechten Vergleichbarkeit ausgelassen.).
    Viel Hoffnung habe ich da nicht, dass bei Euch Notaren noch nennenswert aufgestockt werden wird ...

  • Es dürfte offensichtlich sein, dass der Notar in BaWü wohl schon alleine wegen der höheren Eigenheimquote und der weit stärkeren Wirtschaftslage mehr gefragt ist, als in Brandenburg. Von daher sind solche Vergleiche müßig.

    Fakt ist (und damit möchte ich auf das Thema zurückkommen), dass BaWü aktuell ein massives Problem im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat und ich mir nur schwer vorstellen kann, dass dieses durch das Einstellen von ein paar Teilzeitkräften oder durch interne Personalverteilung gelöst weden kann.

    Die Reform war unausweichlich. Das damit einhergehende Chaos und der offensichtliche Zerfall der Ordnung jedoch nicht. Meines Erachtens hat sich hier das Ministerium schlicht vertan bzw. nicht ausreichend geplant. In der freien Wirtschaft passiert das einem Unternehmen in der Regel nur 1x....dann ist es pleite, weil ihm die Kunden weggelaufen sind. Das passiert halt einem Nachlassgericht eher nicht. Aber deswegen die Kundschaft monatelang auf einen Erbschein, die Vergütungsfestsetzung oder eine Aktenauskunft warten zu lassen, ist ein Vorgang, der das Vertrauen der Bürger in seine Justiz schwer beschädigt. Das kann einem egal sein - muss es aber nicht.

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  • Die Reform war unausweichlich. Das damit einhergehende Chaos und der offensichtliche Zerfall der Ordnung jedoch nicht. Meines Erachtens hat sich hier das Ministerium schlicht vertan bzw. nicht ausreichend geplant. In der freien Wirtschaft passiert das einem Unternehmen in der Regel nur 1x....dann ist es pleite, weil ihm die Kunden weggelaufen sind. Das passiert halt einem Nachlassgericht eher nicht. Aber deswegen die Kundschaft monatelang auf einen Erbschein, die Vergütungsfestsetzung oder eine Aktenauskunft warten zu lassen, ist ein Vorgang, der das Vertrauen der Bürger in seine Justiz schwer beschädigt. Das kann einem egal sein - muss es aber nicht.

    Absolut zutreffend!
    Die Bedenken aus der Praxis wurden abgetan, oft mit dem Totschlagargument "das können Sie aus Ihrer Binnensicht nicht beurteilen".

    Es ist nur so:
    Wenn man im heimischen Dorf angesprochen wird "Du bist doch beim Gericht. Ist es normal, dass das mit dem Erbschein so lange dauert", dann kann irgendwas nicht stimmen.

    M.E. wurde die Planung zu spät und falsch angesetzt. und dann noch am falschen Ende gespart.
    Von der abgeschafften Amtsermittlung nach dem LFGG BaWü ganz zu schweigen.
    Auch hier zeigen sich jetzt die von der Praxis vorhergesehen Nachteile.

    Leider wird nur alle vier Jahre gewählt und die Ministerialbürokratie führt ohnehin ihr Eigenleben.

    Aber auch diese kann eine Tatsache nicht wegdiskutieren:

    Gestorben wird immer.

    Und dann die Bürger in solch einer seelischen Streßsituation unnötig hängen zu lassen, zeigt die wahre Einstellung dieser Bürokratie.
    Hauptsache die eigene Beförderungsstelle ist gesichert.

    Als Bürger, der ich auch bin, kotzt mich das an.

  • ... nichts, was sich nicht mit der Ausschreibung einer angemessenen Zahl von Notarstellen ganz fix beheben läßt.

    Ich will Dich ja nicht verprellen, aber ich habe mir grad mal die Zahl der (Nur-)Notare in den einzelnen Bundesländern angeschaut. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist in BaWü (mit 3,09/100.000) der Anteil an Notaren spürbar besser als in Brandenburg, (2,75/100.0000), vergleichbar mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (zwischen 2,96 und 3,29/100.000) und schlechter als im Saarland, in Bayern und in Hamburg. (Länder, in denen Anwaltsnotare mitmischen, habe ich wegen der schlechten Vergleichbarkeit ausgelassen.).
    Viel Hoffnung habe ich da nicht, dass bei Euch Notaren noch nennenswert aufgestockt werden wird ...

    Mit anderen Worten:

    • In den neuen Bundesländern, mit den bekannten wirtschaftlichen Problemen, gibt es fast soviele Nurnotare wie in Ba-Wü - und das nach fast 30 Jahren "Eingewöhnung", am Anfang in den 90er Jahren waren es deutlich mehr Notare.
    • Brandenburg ist ein Sonderfall, weil die 713 (derzeit - Tendenz leicht fallend) Notare in Berlin dort eine große Rolle spielen
    • in den alten Bundesländern gibt es durchgehend viel mehr Nurnotare, selbst in strukturschwachen Gegenden wie dem Saarland, großen Teilen von Rheinland-Pfalz und Teilen von Bayern. Allein der "rheinische" (Nurnotar-)Teil der Notarkammer Köln hat mit 303 Nurnotaren 13 Stellen mehr als ganz Baden-Württemberg (und für den "Anwaltsnotarteil" steht es auch 155:48 zugunsten der Rheinländer).

    Ich bleibe dabei: nicht nur die Ausstattung der neuen Abteilung der Amtsgerichte ist (mindestens) leichtfertig viel zu schmalbrüstig ausgefallen, sowohl materiell als auch personell (inkl.- fehlender Schulungen etc...), sondern es gibt auch viel zu wenige Notare, was dazu führt, dass diejeinigen, die eine Stelle ergattert haben, sich teilweise offenbar auch benehmen wie die Axt im Wald / vor Überlastung keine weiteren Termine mehr vergeben können (je nach Lesart). Und letzteres kann man leicht und haushaltsneutral ändern.

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  • TL; bü40; Tom: Ich bin auf Eurer Seite. Baden-Württemberg, immerhin eines der wenigen "Geberländer" und also wirtschaftlich von ganz besonderer Kraft, setzt hier leichtfertig das Vertrauen seines Volks aufs Spiel. Ob die Reform unausweichlich war, vermag ich nicht zu sagen, da mir dazu die (internationalen bis kommunalen) Hintergründe nicht hinlänglich bekannt sind. Als 2007 (?) die Entscheidung für die Notariats- und Grundbuchamtsreform fiel, wäre es nötig gewesen, sogleich z.B. mit der Ausbildung des nötigen Personals (mittlerer und gehobener Dienst) anzufangen; gerade die Rechtspfleger sind nicht mal eben auf dem freien Markt verfügbar. Ein weiteres Unding ist es, dass die gesamten Daten neu erfasst werden müssen, statt einen Weg zu entwickeln (teuer einzukaufen), die Daten aus den bisherigen Systemen in ForumSTAR (oder etwas Besseres) zu übertragen.

    Vielleicht - aber dafür bin ich zu weit weg - hätte man auch die Notare selbst für die Reform öffnen müssen, damit keiner der Versuchung gegenübersteht, diese zu torpedieren.

    Es dürfte fürs Ministerium schwer werden, das Ganze weiter als "Übergangsphase" abzutun und es aussitzen zu wollen. Wenn man das Problem mit Zahlen untermauert, lässt es sich jedenfalls nicht mehr so leicht als "gefühlte Not" vom Tisch wischen. Sinnvoll wäre, das Ganze statt mit Einwohnerzahlen besser mit Beurkundungen ins Verhältnis zu setzen. Die Geschäftsübersichten der Gerichte (GÜ) schlüsseln z.B. Grundbuchsachen nach Urkunden auf. Die GÜ habe ich aber nicht länderspezifisch gefunden, sondern nur für die gesamte Bundesrepublik (ohne BaWü, da ja bis 2017 ein Sonderfall).


  • Natürlich geht es.

    http://www.die-freischwimmer.de/index.htm

    Es wird aufs allerheftigste abgelehnt, dass bei manchen Usern der Eindruck entsteht oder entstehen könnte, es könnte sich mit dieser Verlinkung um eine unzulässige Werbung in wie auch immer welcher Art für diese Firma handeln. Das Beispiel bezieht sich nur auf den Namen, welcher leider schon besetzt ist. Die Baden- Württemberg GmbH kann sich also nicht mehr in Freischwimmer GmbH umbenennen.

    "Immer wenn du glaubst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her."

  • Endlich mal was nicht aus Heilbronn ! Thanx für die Meldung.:daumenrau

    Blöd ist die Situation halt auch für weniger betroffene Nachlassgerichte , die auf die Zuarbeit der abgesoffenen Gerichte angewiesen sind.
    So wartet man z.B. monatelang auf die angeforderten Nachlassakten vorverstorbener Ehegatten oder auf die Zusendung dort verwahrter zu eröffnender Testamente.

  • Ich habe einen Kunden, der für ein Neubauprojekt eine Grundschuld eintragen lassen will. Die Grundstücke wurden neu vermessen und teilweise geteilt bzw. vereinigt. Der Fortführungsnachweis liegt seit einiger Zeit beim GBA und wird dort nicht bearbeitet, weil Eilsachen vorgehen.

    Bank und Kunde werden allmählich nervös. Ich hätte bald Lust, die Grundschuld auf Grundlage des bisherigen Grundbuchstandes und des Fortführungsnachweises zu beurkunden (auf den neu gebildeten Flurstücken natürlich).

    Frage: Wenn ich einen GS-Eintragungsantrag einreiche, wird dann der vorrangige Antrag auf Übernahme des Fortführungsnachweises in das Bestandsverzeichnis auch zur Eilsache? Oder liegt die Eilsache GS solange bis die Nicht-Eilsache Fortführungsnachweis nicht-eilig bearbeitet ist?

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  • Ich habe einen Kunden, der für ein Neubauprojekt eine Grundschuld eintragen lassen will. Die Grundstücke wurden neu vermessen und teilweise geteilt bzw. vereinigt. Der Fortführungsnachweis liegt seit einiger Zeit beim GBA und wird dort nicht bearbeitet, weil Eilsachen vorgehen.

    Bank und Kunde werden allmählich nervös. Ich hätte bald Lust, die Grundschuld auf Grundlage des bisherigen Grundbuchstandes und des Fortführungsnachweises zu beurkunden (auf den neu gebildeten Flurstücken natürlich).

    Frage: Wenn ich einen GS-Eintragungsantrag einreiche, wird dann der vorrangige Antrag auf Übernahme des Fortführungsnachweises in das Bestandsverzeichnis auch zur Eilsache? Oder liegt die Eilsache GS solange bis die Nicht-Eilsache Fortführungsnachweis nicht-eilig bearbeitet ist?

    Ich kann nicht für alle Grundbuchämter sprechen. Aber bei uns wurde dann der Vorantrag schon mitvorgezogen.
    Die Priorisierung ist doch nicht in Stein gemeißelt, sondern diente - für mich - immer als Richtschnur. Wenn eine Löschung eines vorrangigen Rechts Voraussetzung für die Darlehensauszahlung ist, dann wird halt schnell gelöscht, wenn die Auflassung wichtig für die Eigenbedarfskündigung ist, wird schnell eingetragen. Das Grundbuchamt weiß es halt nicht besser.
    Warum bittest du nicht um Vollzug des Vorantrags unter Schilderung der Sachlage? War bei mir dann nie ein Thema (und auch bei den Kollegen nicht).

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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